Im Laufe eines (idealen) Belieferungsverhältnisses kommt es nur zu wenigen direkten Berührungspunkten zwischen Lieferant und Kunden. Einer davon ist die Verbrauchsabrechnung. Egal ob die Verbrauchsabrechnung monatlich oder jährlich erfolgt, so ist sie nicht nur die Grundlage für den Zahlungsanspruch des Lieferanten, sondern zugleich sein "Aushängeschild". Insofern ist eine rechtzeitige, umfassende und nachvollziehbare Verbrauchsabrechnung unabdingbar und stellt für den Lieferanten eine anspruchsvolle Aufgabe dar.
Immer wieder stellen sich unzählige Fragen, wie etwa die nach der Darstellung von Vertragsdaten wie Laufzeiten, den "geltenden Preisen" oder Kündigungsfristen, nach einer transparenten Abbildung unterschiedlicher Preissysteme, nach den zu erläuternden Begrifflichkeiten, oder wie zulässigerweise Verbrauchswerte ermittelt werden bzw. welche Voraussetzungen für die Schätzung von Messwerten gilt. Hinzu kommen die Unterschiede zwischen Strom- und Gasabrechnungen, die zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten und Unklarheiten wollen wir mit Ihnen angehen und gemeinsam einsortieren.
Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen, etwa durch dynamische oder variable Tarife, die sich von der klassischen Struktur einer Verbrauchsabrechnung unterscheiden. Herausfordernd wird ebenfalls, vielleicht noch nicht in diesem Jahr aber in naher Zukunft, die Abwicklung der Netzentgeltreduzierungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Mit Modul 3, welches drei unterschiedliche Preisstufen für Netzentgelte vorsieht, geht zwangsläufig eine Anpassung der Abrechnung einher.
Darüber hinaus widmen wir uns weiteren "Nebenkriegsschauplätzen". Etwa den Ausweisungspflichten nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz, durch welches Erdgaslieferanten zur Ausweisung verschiedener Werte rund um die CO2-Kosten in die Pflicht genommen werden. Oder der Thematik der "Abrechnungsinformation", die durch den geplanten verstärkten Roll-Out von intelligenten Messsystemen noch einmal an Bedeutung gewinnt, sehen wir uns an.
Nicht zu vergessen: Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen die sogenannte "Elektronische Rechnung" (E-Rechnung) im B2B-Bereich empfangen können. Spätestens ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen jedoch auch versenden können. Um Sie frühzeitig darauf vorzubereiten, möchten wir dieses Webinar zum Anlass nehmen, uns generell mit dem neu gefassten Begriff der elektronischen Abrechnung zu befassen. Was muss etwa bei einer elektronischen Abrechnung per Mail beachtet werden?
Einen kleinen Blick wollen wir auch in die Zukunft werfen: Für den Abrechnungszeitraum ab dem 01.01.2026 muss der CO2-Preis nicht mehr in den Verbrauchsabrechnungen ausgewiesen werden. Zugleich werden jedoch neue Anforderungen mit dem beabsichtigten Wegfall der Gasspeicherumlage einhergehen.
Um Ihre Verbrauchsabrechnung auf rechtssichere Beine zu stellen, möchten wir die Rechnung von Kopf- bis Fußzeile im Rahmen unseres Online-Seminars mit Ihnen gemeinsam beleuchten.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie
hier.
Folgende Termine bieten wir an:
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau
Ingrid Wittich gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.