Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.09.2025 den angekündigten Festlegungsentwurf zum sog. MaBiS-Hub veröffentlicht. Die konsultierten Dokumente zum Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) - Fokuspunkt Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung (BK6-24-210-1) finden Sie hier.
Mit der Festlegung greift die Behörde die datenschutzrechtliche Problematik des Umgangs mit Zählerstandsgängen aus intelligenten Messsystemen auf und möchte mit der Einführung einer neuen Marktrolle "MaBiS-Hub" eine zentrale Funktionalität im Markt etablieren, die die aktuell noch praktizierte dezentrale Datenhaltung und -verarbeitung in den Verteilernetzen sukzessive ablösen soll. Die Festlegung ist ein erster (wichtiger) Schritt in der Umgestaltung der gesamten Marktkommunikation auf eine zentralisierte, bei den Übertragungsnetzbetreibern angesiedelte Struktur.
Wir nehmen diese aus Sicht kommunaler Verteilernetze wichtige Entwicklung zum Anlass, Sie zu unserem Webinar "Einführung des MaBiS-Hub – der erste Schritt in die Zukunft der Marktkommunikation" einzuladen:
Worum geht es?
Hintergrund des aktuellen Festlegungsentwurfs ist der zwischen BNetzA und BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) abgestimmte Umgang mit 1/4h-scharfen Messwerten für Zwecke der Strombilanzierung nach MaBiS. Im Kern bestehen bei den Behörden datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Versand von Zählerstandsgängen aus intelligenten Messsystemen unter Verwendung der Mess- und Marktlokations-ID. Dieser darf nach Auffassung der BfDI bis zur Einführung des MaBiS-Hub nur unter Nutzung technisch-organisatorischer Maßnahmen sowie IT-gestützter Berechtigungskonzepte stattfinden.
Der MaBiS-Hub soll als neutrale und zentrale Instanz diese datenschutzrechtlichen Herausforderungen "by design" lösen. Im Kern ist die Idee, dass der MaBiS-Hub als neue Marktrolle (die von den Übertragungsnetzbetreibern ausgefüllt werden soll) mit Messwerten (durch die Messstellenbetreiber) und Stammdaten (durch die Netzbetreiber) versorgt wird und diese zu bilanzierungsrelevanten Daten aggregiert. Dabei beschränkt sich der MaBiS-Hub nicht nur auf den Datenaustausch mit 1/4h-scharfen Messwerten, sondern soll den kompletten Messwertversand sowie die Bilanzierung im Stromsektor betreffen.
Perspektivisch plant die BNetzA die Rolle des MaBiS-Hub noch auszubauen: Der MaBiS-Hub soll auf Sicht nicht nur für die Datenaggregation zuständig sein, sondern auch den heutigen Datenaustausch nach MaBiS insgesamt übernehmen und eine rollierende Bilanzkreisabrechnung erstellen. Zudem ist angedacht, dass er in der Rolle des Messwerteweiterverarbeiters zukünftig auch zentral die Messwertaufbereitung (inkls. Ersatzwertbildung) übernimmt.
Welche Dokumente werden konsultiert?
Die Einführung des MaBiS-Hub führt zu erheblichen Eingriffen in die Prozessdokumente. Diese beziehen sich insbesondere darauf, dass die Funktionseinheiten Messwertweiterverarbeiter und Bilanzierungs- und Aggregierungsverantwortlicher des MaBiS-Hub als Rollen Eingang in die Prozesse finden und in diese eingebunden werden. Durch die angepassten Prozessdokumente soll nicht nur weiterhin eine standardisierte und massengeschäftstaugliche Prozessabwicklung für alle Marktakteure ermöglicht, sondern auch die zukunfts- und leistungsfähige Neuausrichtung der elektronischen Marktkommunikation Strom gefördert werden. Die zur öffentlichen Konsultation gestellten Anpassungen in den Prozessdokumenten betreffen die GPKE, WiM sowie auch bereits die MaBiS (die Weiterentwicklung des MaBiS-Hub wird eine noch größere Anpassung der MaBiS nach sich ziehen). Zur besseren Nachvollziehbarkeit hat die BNetzA in den konsultierten Prozessdokumenten Änderungen farblich markiert bzw. gesondert gekennzeichnet.
Des Weiteren konsultiert die BNetzA noch sog. IT-Leitlinien, die die künftigen Betreiber des MaBiS-Hub adressiert. Darin werden wesentliche Mindestanforderungen festgelegt, die durch die künftigen Betreiber des MaBiS-Hub bei dessen Errichtung zu beachten sind.
Darüber hinaus stellt die BNetzA noch sog. Ergänzende Vorgaben zur Governance und Transparenz zur Konsulatation, mit denen bereits in den Eckpunkten zur Konsultation gestellte Ansätze zur Einbindung verschiedener Marktakteure und zur Förderung der Transparenz durch die Beschlusskammer weiter konkretisiert und ausgeführt werden. Dies bezieht sich etwa auf die Einrichtung einer Projektgruppe "Governance" sowie auf die Überprüfungen des MaBiS-Hub durch Dritte. Die BNetzA lädt die Marktpartner ein, sich für eine aktive Mitarbeit an der Projektgruppe "Governance" zu bewerben.
Des Weiteren konsultiert die Behörde ein Datenmodell, das aufzeigt, wie die Hub-Struktur in das aktuelle energiewirtschaftliche Umfeld eingebettet sein soll.
Wie geht es weiter?
Zunächst besteht die Möglichkeit, zu allen konsultierten Dokumenten bis zum 17.11.2025 Stellung zu nehmen. Entsprechende Excel-Formulare, die für die Stellungnahme zu nutzen sind, hat die Behörde veröffentlicht. Stellungnahmen sind an poststelle.bk6@bnetza.de zu richten.
Die BNetzA hat auch ein Einführungsszenario für den MaBiS-Hub veröffentlicht, das vom BDEW entworfen wurde. Dieses beschreibt die Einführung im Zeitraum vom 01.04.2028 bis 01.10.2029, wobei auch die situative Vorabbefüllung des MaBiS-Hub mit Daten bereits ab 2026 im Raum steht.
Die Details und die Zeitschiene für die Einführung des MaBiS-Hub werden wir eingehend im Webinar vorstellen. Für Rückfragen zu der gesamten Thematik sowie zu unserem Webinar stehen Ihnen neben den Unterzeichnern insbesondere auch die bekannten Ansprechpartner*innen im Bereich Marktkommunikation zur Verfügung.
Wir bieten die folgenden Termine an:
12.11.2025, 09:30 - 13:30 Uhr
20.11.2025, 09:30 - 13:30 Uhr
16.12.2025, 09:30 - 13:30 Uhr