Veranstaltung
Ermittlung von Vertragspartnern in der Grundversorgung – Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke beim Datenaustausch
Termin
09.12.2025, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 450,00
Ermäßigt: € 400,00
Beschreibung

Grundversorger stehen regelmäßig vor der Herausforderung, die Identität ihrer Vertragspartner herauszufinden, insbesondere bei Ein- und Auszugskonstellationen. Grund hierfür ist das häufig nicht bei Kunden vorhandene Wissen, dass ein Grundversorgungsvertrag bereits mit Energieentnahme geschlossen wird, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Lieferverhältnis vorab eingegangen worden ist. Für den Grundversorger bedeutet dies in der Praxis, dass ihm häufig vom Netzbetreiber eine verwaiste Entnahmestelle ohne Informationen zum entsprechenden Kunden zugeordnet wird. An dieser Stelle beginnt dann häufig das Dilemma des Grundversorgers: Wer ist mein Vertragspartner? Muss der Eigentümer einspringen? Ist die Hausverwaltung oder gar der Eigentümer zur Auskunft verpflichtet? Wie stellt sich die Situation bei Wohnungseigentümergemeinschaften dar? Verstärkt wird diese Problematik noch durch den Lieferantenwechsel 24 Stunden, wodurch zumindest im Strom (bald aber auch im Gas) keine rückwirkende Zuordnung von Entnahmestellen mehr möglich ist. Umso relevanter wird die rechtszeitige Information über die Identität des Vertragspartner.     

In der Folge rückt der Datenaustausch mit Hausverwaltungen und Eigentümern in den Fokus, wobei sich eine Vielzahl von (datenschutz-)rechtlichen Fragestellungen ergeben: Kann eine rein vorsorgliche Datenabfrage und Datenübermittlung erfolgen? Sind Mieterwechsel durch Hausverwaltungen anzuzeigen? Wenn eine Auskunftspflicht besteht, welche Daten sind erfasst? Was ist bei An- und Abmeldeformularen von Energieversorgern zu beachten? Können Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden?  

Um die rechtlichen Anforderungen bei der Zusammenarbeit mit möglichen Ansprechpartnern wie Hausverwaltungen oder Wohnungseigentümern aufzuzeigen und Sie auf Möglichkeiten aber auch Stolpersteine aufmerksam zu machen, möchten wir Sie herzlich zu unserem Webinar

"Ermittlung von Vertragspartnern in der Grundversorgung – Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke beim Datenaustausch"

einladen.

Im Rahmen des Webinars stellen wir zunächst die relevanten Konstellationen in der Praxis dar. Anhand dieser Praxisbeispiele werden wir den rechtlichen Rahmen für den Datenaustauch von Mieterdaten bei Neubezug und Auszug erörtern. Hierbei widmen wir uns u.a. dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 28.05.2025 zur Meldung von Mieter:innendaten an Grundversorger und dessen Auswirkungen auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Anschließend werden wir aufzeigen, wie Abmeldeformular oder auch Anschreiben zur Anforderung von Mieterdaten ausgestaltet werden können. Abschließend möchten wir einen Überblick geben, was bei Fehlern droht. Deshalb gehen wir auch auf Bußgeld-, Schadensersatz- und weitere Sanktionsregelungen nach der DS-GVO und der aktuellen Rechtsprechung hierzu ein.

Folgende Schwerpunkte werden Inhalt des Webinars sein:

  • Überblick über relevante Praxiskonstellationen
  • Rechtlicher Rahmen für Grundversorgung ohne Vertrag & 24h-Lieferantenwechsel
  • Rechtlicher Rahmen für den Datenaustausch bei Neubezug und Auszug
  • Ausgestaltung von Abmeldeformular, Anschreiben zur Anforderung von Daten & Co.
  • DS-GVO-Bußgelder, Schadensersatz & weitere Sanktionen

Das Webinar findet an folgenden Terminen statt:
19.11.2025, 10:00 - 12:00 Uhr
09.12.2025, 10:00 - 12:00 Uhr

Germe bieten wir Ihnen diees Veranstaltung auch als Inhouse-Webinar an, sprechen Sie uns hierfür gerne an.

Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen neben den Unterzeichnern die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen an unseren Standorten gerne zur Verfügung.


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