Veranstaltung
Rückstellungen und Transformationsplanung – handelsrechtliche Bilanzierung und was Regulierer und Bundesregierung planen
Termin
17.11.2025, 11:00 - 13:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 350,00
Ermäßigt: € 300,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Im laufenden Jahr 2025, aber auch dem Folgejahr 2026 kommen auf Gasversorger weitreichende Änderungen zu. Regulatorisch und gesetzlich stehen erhebliche Umbrüche an oder sind sogar schon in die Wege geleitet!

Was kommt auf die Gasversorger zu?

  • Mit Inkrafttreten der EU-Gas- und Wasserstoffrichtlinie (RL 2024/1788) am 06.08.2024 werden in den Artikeln 56 und 57 verbindliche Vorgaben für die Erstellung lokaler Transformationspläne normiert. Der Gesetzgeber wird diese Verpflichtung zeitnah in nationales Recht überführen – erste Entwürfe werden im "Herbst der Entscheidungen" nun mehr oder minder tagtäglich erwartet - die Frist zur Umsetzung läuft am 05.08.2026 ab. Damit entsteht für sämtliche Gasverteilnetzbetreiber eine gesetzliche Pflicht, Transformationspläne (Stilllegung und H2-Netzentwicklung)  mit einem Zeithorizont von voraussichtlich zehn Jahren zu erstellen, diese behördlich genehmigen zu lassen bzw. anzuzeigen und in enger Abstimmung mit der Wärme-, Strom- und Wasserstoffsparte umzusetzen.
  • Das Jahr 2025 bildet im Gasbereich als sogenanntes "Fotojahr" die regulatorische Ausgangsbasis für die kommende Regulierungsperiode. Entscheidungen, die in diesem Jahr getroffen werden, wirken sich unmittelbar auf die künftige Erlösobergrenze und die regulatorische Bewertung der Netzinfrastruktur aus. Die Festlegung KANU 2.0 der BNetzA, die eine Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern vorsieht, verstärkt den Handlungsdruck zusätzlich.
  • Auch vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage der Bildung von Rückstellungen für Stilllegungs- und Rückbaukosten erheblich an Relevanz. Rückstellungen sind handelsrechtlich zu bilden, wenn eine aktuell zwar noch ungewisse zukünftige Verbindlichkeit des betroffenen Unternehmens sich wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme konkretisiert und dadurch zu einem Mittelabfluss führt – zum Beispiel aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen.
  • Die regulatorische Behandlung von Rückstellungszuführungsbeträgen wird durch die Festlegung "RAMEN Gas" der BNetzA konkretisiert. Dort werden Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit der Gasnetztransformation als Regelbeispiel für Kostenanteile genannt, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Unter den in der Festlegung genannten Voraussetzungen können sowohl Zuführungen zu als auch Auflösungen von Rückstellungen regulatorisch anerkannt werden. Allerdings ist hierfür noch eine eigene Festlegung erforderlich. Ziel ist es, die Kostenbelastung gleichmäßig über die Zeit zu verteilen und sprunghafte Netzentgeltsteigerungen für die verbleibenden Netznutzer zu vermeiden. Anders als bisher soll es sich dabei nicht mehr um einen volatilen Kostenanteil, sondern um die besondere Kostenkategorie KAnEu (bisherige dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten) handeln.
  • Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat sich im Rahmen einer Stellungnahme im Konsultationsverfahren zur regulatorischen Anerkennung von Stilllegungs- und Rückbaukosten zur Rückstellung geäußert[1].  Das Schreiben des IDW befasst sich mit den handelsbilanziellen Konsequenzen des schrittweisen Ausstiegs aus der Erdgasversorgung und enthält wesentliche Einschätzungen zum notwendigen Ansatz und der Rückstellungsbewertung.

Unser Webinar beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Transformationsplanung im Überblick, die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an die Rückstellungsbildung sowie die Auswirkungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere die Anerkennung solcher Kosten im Rahmen der Anreizregulierung. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Transformationsprojekte strategisch geplant und finanziell abgesichert werden können, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens gerecht zu werden.

Folgende Agenda ist vorgesehen:

  • 100 + x Tage neue Bundesregierung: Was ändert sich fürs Gas? Was macht die BNetzA? Aktuelles Update
  • Stilllegung und Rückbau von Gasnetzen und Hausanschlüssen – wie ist die Rechtslage heute? Was wird sich ändern?
  • Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau – was sagt der IDW zum Handelsrecht?
  • Regulatorische Behandlung von Rückstellungen – Optimierung mit dem BBH-Rückstellungstool

Übrigens: Wenn Sie schon ein internes Transformationsprojekt aufgesetzt haben oder in konkrete interne Planungen diesbezüglich eingestiegen sind, bietet BBH eine enge Begleitung Ihres Transformationsprojektes – auch in strategischer Hinsicht – auf Grundlage der neuesten gesetzlichen und regulierungsbehördlichen Entwicklungen an. Dabei werden zukünftig zu erwartende Rahmensetzungen und behördliche Maßnahmen – soweit absehbar –antizipiert und frühzeitig in die Überlegungen einbezogen, damit Sie selbst angesichts eines komplexen Rechtsrahmens in einem dynamischen Umfeld den Überblick behalten und vorausschauend agieren können ("Lotsenrolle" BBH). Wir setzen hierbei auf kompakte und interdisziplinär aufgestellte Projektteams, mit einem für Sie speziell benannten Ansprechpartner und einem Team aus Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen sowie Ingenieur*innen und IT-Fachleuten im Hintergrund.

Vor allem, wenn Sie mit Blick auf das Fotojahr 2025 bis zum Jahresende noch etwas in die Wege leiten wollen, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter gasnetze@bbh-online.de, direkt die Ansprechpartner Prof. Dr. Olaf Däuper (olaf.daeuper@bbh-online.de sowie Thomas Straßer (thomas.strasser@bbh-online.de) oder auch einen der Ihnen bekannten BBH-Ansprechpartner.

Folgende Termine bieten wir an:
17.11.2025, 11:00 - 13:00 Uhr
19.11.2025, 14:00 - 16:00 Uhr


[1] https://www.idw.de/IDW/Medien/IDW-Schreiben/2025/250725-IDW-Schreiben-RAMEN-Gas.pdf