Veranstaltung
Neustart des Redispatch 2.0 – Neues EnWG, neue Festlegung, Feedback der Branche - Was kommt auf VNB und Anlagenbetreiber zu?
Termin
03.12.2025, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 350,00
Ermäßigt: € 300,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Wir hatten Sie in unserer letzten Veranstaltung der VNB-Plattform zum Redispatch 2.0 bereits über das seit September 2023 laufende Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Neustart des bisherigen Redispatch 2.0-Regimes und die Inhalte des von der Behörde aufgestellten Eckpunktepapiers informiert. Zwischenzeitlich hat die BNetzA einen Festlegungsentwurf konsultiert und die durch die Marktakteure hierzu bereitgestellten Stellungnahmen am 10.07.2025 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Die BNetzA hat nun am 28.10. und 29.10.2025 unter reger Teilnahme aus der Branche zwei Online-Workshops zum Festlegungsverfahren mit den Schwerpunkten "Bilanzierungsmodelle und Ausfallarbeit" sowie "Datenaustausch und Kommunikationsprozesse Redispatch" durchgeführt.

Aus den Stellungnahmen der Marktakteure ergaben sich bereits erste Anhaltspunkte, welche Themen in den Workshops zur Diskussion stehen werden. Der aktuelle Festlegungsentwurf der BNetzA stößt grundsätzlich auf breite Zustimmung. Insbesondere die Aufnahme konkreter Regelungen zum bilanziellen Ausgleich im Verteilernetz und der schrittweisen Überführung von Anlagen ins Planwertmodell sowie die geplante Weiterentwicklung der Kommunikationsprozesse werden sehr begrüßt. Unter anderem wies jedoch der BDEW darauf hin, dass eine einmalige Regelung nicht ausreichend sein wird, sondern ein "schrittweiser, iterativer Entwicklungsprozess notwendig ist, um langfristig einen robusten und flexiblen Redispatch 2.0 sicherzustellen". Auch wurde von einigen Stellungnehmenden kritisiert, dass die bisherigen Vorschläge zu den Themen Bilanzierungsmodelle, Kommunikationsprozesse,  Netzbetreiberkoordinierung, Ausfallarbeit und Informationsbereitstellung ausbaufähig sind und auch die gesetzlichen Regelungen zum Redispatch nach wie vor keine hinreichende Grundlage für die angedachten Neuregelungen der BNetzA darstellen.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften ist nun zumindest die dringend notwendige Anpassung der gesetzlichen Grundlage für die Festlegung der BNetzA, insbesondere zum zukünftigen Umgang mit dem bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen, in greifbare Nähe gerückt. Der aktuelle Entwurf sieht vor, der BNetzA Befugnisse zur vorübergehenden "Neuregelung" der Vorgänge um den bilanziellen Ausgleich und damit den erforderlichen Spielraum für die Verabschiedung ihrer geplanten Festlegung zu geben. Die Verabschiedung der endgültigen Fassung des "neuen" § 14 EnWG steht allerdings noch aus.

Ein erheblicher Teil der Diskussion hat sich jedoch wie erwartet mit der von der BNetzA geplanten Verpflichtung der vier Übertragungsnetzbetreiber zur Entwicklung einheitlicher Prozesse zum elektronischen massengeschäftstauglichen Datenaustausch auseinandergesetzt. Ein größerer Kreis von Verteilnetzbetreibern hat sich geschlossen explizit gegen eine alleinige Verantwortung der Übertragungsnetzbetreiber für die Entwicklung dieser wesentlichen Prozesse, die im Ergebnis insbesondere die Verteilnetzbetreiber betreffen werden, ausgesprochen und sehen hier noch enormen Nachbesserungsbedarf. Die betroffenen Verteilnetzbetreiber befürchten einen Mangel an Praxistauglichkeit und Know-How der Übertragungsnetzbetreiber im Umgang mit individuellen Clearing-Prozessen. Auch die Frage nach einer Einbeziehung der Betreiber geschlossener Verteilnetzbetreiber wurde noch einmal in den Ring geworfen. Wesentliche Fragen zur Erforderlichkeit und Abrufbarkeit bestimmter Daten, wie etwa den auch bisher bereits für Redispatch-Prozesse genutzten Stamm- und Echtzeitdaten sowie von Wetterdaten wurden ebenfalls umfassend und unter Einbeziehung von Vertretern u.a. des Deutschen Wetterdienstes und des Markstammdatenregisters erörtert.

Die Veranstaltung hat folgende Agenda

1. Rückblick: Warum ist ein Neustart notwendig? Welche Gesetzesänderungen stehen an?

2. Erkenntnisse aus dem Workshop "Bilanzierungsmodelle und Ausfallarbeit"

3. Erkenntnisse aus dem Workshop "Datenaustausch und Kommunikationsprozesse Redispatch"

4. Absehbare Auswirkungen im Hinblick auf Rechte und Pflichten der betroffenen Marktrollen

5. Absehbare Auswirkungen der Änderungen auf die IT-Systeme und mit dem RD zusammenhängende Prozesse

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen neben den Unterzeichnern unsere Frau Rechtsanwältin Katrin Hartmann gerne zur Verfügung. 


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