Die Grund- und Ersatzversorgung haben in den letzten Jahren tiefgreifende Anpassungen erfahren, welche ihren Ursprung neben der Energiekrise auch in veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben. Die bisher bereits problematische Materie zur Unterscheidung zwischen der Grund- und Ersatzversorgung, zu deren Zustandekommen, Durchführung von Preisanpassungen bis hin zur Sperrung und Beendigung des Versorgungsverhältnisses ist dabei nicht weniger kompliziert geworden.
Einen Klassiker bildet der Wohnungsleerstand: Wann kommt ein Liefervertrag mit dem Eigentümer zustande? Hat der Kunde eine Pflicht zur Anmeldung? Darf ein Austausch personenbezogener Daten zwischen Vermieter und Lieferant erfolgen? Dieses Kernthema wird nunmehr durch den Lieferantenwechsel 24 Stunden noch einmal dringender, da die Möglichkeit der rückwirkenden Zuordnung von Kunden zum 06.06.2025 entfallen wird. Alle Prozesse gehen dann nur noch in die Zukunft. Die hiermit verbundenen wesentlichen Konfliktfälle möchten wir Ihnen überblicksartig aufzeigen.
Bewegung gibt es ebenfalls in der Ersatzversorgung in höheren Spannungs- und Druckebenen, welche sowohl für Lieferanten als auch Netzbetreiber von elementarer Bedeutung sind: Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs enthält Vorgaben, wie Netzbetreiber in diesen Ebenen Lieferanten diskriminierungsfrei an verwaisten Entnahmestellen zuzuordnen haben. In der Folge hatte die alte Bundesregierung bereits eine Regelung in der EnWG-Novelle geplant, um eine "Übergangsversorgung" auch in diesen Bereichen zu ermöglichen. Spannend bleibt, wie sich die neue Regierung hierzu verhalten wird.
Weitere Fragen in Bezug auf die Grundversorgung wirft auch die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen auf. Sind Grundversorger verpflichtet, eigene Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen einzurichten? Und wie erfährt der Grundversorger von der Modulwahl der Netzentgeltreduzierung des Kunden?
Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, Sie im Rahmen unseres
Webinars "Massengeschäft Grundversorgung: Praktische Lösungen für reale Probleme"
auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen. Um einen größtmöglichen Nutzen für die Teilnehmer*innen zu generieren, werden wir uns dabei an Praxisfällen orientieren und diese auf anschauliche Weise näherbringen.
Näheres entnehmen Sie bitte der Agenda.
Das Webinar wird als zusammenhängende Zwei-Tages-Veranstaltung à jeweils 3 ½ Stunden (inklusive Pausen) angeboten.
Dieses Webinar ist zudem als Inhouse-Veranstaltung geeignet, da erfahrungsgemäß ein breiter Kreis von Mitarbeitern in den Unternehmen mit der Abwicklung der Grund- bzw. Ersatzversorgung betraut ist. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu ein Angebot wünschen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Anna-Lena Blendermann gerne zur Verfügung.