Veranstaltung
Umsetzung der Gas- und Wasserstoff-RL in deutsches Recht - was kommt auf die Gaswirtschaft zu?
Termin
16.12.2025, 13:00 - 15:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 350,00
Ermäßigt: € 300,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Der Referentenentwurf zum Gas-EnWG – der Umsetzung der EU-Gas- und Wasserstoff-RL 2024 in nationales Recht – ist seit dem 04.11.2025 veröffentlicht. Ein Kabinettsbeschluss noch im Dezember 2025 ist vorgesehen, die Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat und das formelle Inkrafttreten wird für Q1/ 2026 erwartet.

Damit wird sehr bald ein neuer Rechtsrahmen für die Gasnetze aufgespannt, der der Transformation der Gaswirtschaft Rechnung tragen soll und insbesondere auch für Gasverteilernetze und die kommunale Gaswirtschaft große Auswirkungen haben wird.

Welche Themen stechen im Referentenentwurf des Gas-EnWG besonders ins Auge?

Es sind dies die neuen Regelungen in chronologischer Reihenfolge unter anderem zu:

  • Vorgaben zur Erstellung einer "Verteilernetzentwicklungsplanung" (aka Stilllegungsplanung Gas und Entwicklungsplanung Wasserstoff) umfassend neu vorgesehen in §§ 16b ff. EnWG-E
  • Anschlusskündigungs-/Anschlussverweigerungsrechte werden aus VNB-Perspektive deutlich erweitert (vgl. §§ 17 Abs. 2c und 17k EnWG-E)
  • Duldungspflichten für dauerhaft außer Betrieb genommene Erdgasleitungen und Einrichtungen auf Grundstücken, vgl. § 48b EnWG-E
  • Vertriebliche Regelungen zu Vergleichsinstrumenten und zur Gas- und H2-Kennzeichnung (vgl. §§ 41c, 42c EnWG-E)
  • Vorrangiger Netzanschluss Biomethan; Bestandsschutz/ Kostenwälzung für Altanlagen (§ 17 Abs. 1a und 1b EnWG); keine Förderung Netzanschluss Biomethan für Neuanlagen vorgesehen
  • Regelungen zum Netzzugang und -Entgelten für Wasserstoff (vgl. §§ 28k ff. EnWG-E) und Regelungen zur H2-Entflechtung (VNB)Netze, Speicher, LNG (vgl. §§ 10f ff. EnWG-E); keine Förderung Aufbau H2-Verteilernetze.

Welche Fragen sollte ich mir als Stadtwerk mit einem eigenen Gasverteilnetz nunmehr stellen?

Es sind dies eine ganze Menge von Fragen, die sich nunmehr aufdrängen und auf die man eine Antwort benötigt bzw. schnell eine eigene Antwort finden muss. Beispielhaft genannt seien folgende Fragen:

Muss ich als GasVNB unverzüglich einen Verteilernetzentwicklungsplan (VNEP Gas) aufstellen? Hängt die Antwort alleine von meiner Erwartung der Veränderung der Erdgasnachfrage in meinem Netz ab? Wie hängt diese Erwartung mit meiner Abschreibungspraxis nach KANU 2.0 und der möglicherweise gebildeten Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz zusammen? Wenn ich diesbezüglich Einschätzungsspielraum habe: Wovon mache ich meine Entscheidung aus strategischer Sicht abhängig? Bin ich nur berechtigt, Kunden gegen deren Willen vom Netz zu trennen, wenn ich einen VNEP Gas aufgestellt habe, und welchen zeitlichen Vorlauf muss ich beachten? Kann ich nur dann Grundstückseigentümer auf ihre Duldungspflicht verweisen, wenn ich einen VNEP Gas aufgestellt habe? Wie fließen die Ergebnisse einer kommunalen Wärmeplanung oder eines sog. "Trafoplans" nach BEW in den VNEP Gas mit ein? Welche (wirtschaftlich sinnvollen) Alternativen gibt es für die zukünftige Nutzung der Gasnetze? Wer ist für die Genehmigung des VNEP Gas zuständig und welche Wirkung hat eine Genehmigung?

Diese und weitere Fragen werden wir in unserem Webinar "Umsetzung der Gas- und Wasserstoff-RL in deutsches Recht - was kommt auf die kommunale Gaswirtschaft zu?" passend zum Zeitplan bzgl. des Kabinettsbeschlusses so präzise wie möglich beantworten.

Dabei ist folgende Agenda vorgesehen:

  • Überblick über die Neuregelungen im Gas-EnWG und den Ablauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens
  • Schwerpunkt: VNEP Gas als zentrales Steuerungsinstrument der Gas-Transformation – Anforderungen, Inhalte und Auswirkungen
  • VNEP Gas als Teil eines Gasnetztransformationsprojekts (GasNTf) – Praxisbeispiel eines internen Projekts.

Übrigens: Wenn Sie schon ein internes Transformationsprojekt aufgesetzt haben oder in konkrete interne Planungen diesbezüglich eingestiegen sind, bietet BBH eine enge Begleitung Ihres Transformationsprojektes – auch in strategischer Hinsicht – auf Grundlage der neuesten gesetzlichen und regulierungsbehördlichen Entwicklungen an. Dabei werden zukünftig zu erwartende Rahmensetzungen und behördliche Maßnahmen – soweit absehbar – antizipiert und frühzeitig in die Überlegungen einbezogen, damit Sie selbst angesichts eines komplexen Rechtsrahmens in einem dynamischen Umfeld den Überblick behalten und vorausschauend agieren können ("Lotsenrolle" BBH mit einem kompakten und interdisziplinär aufgestellten Projektteam).

Vor allem, wenn Sie mit Blick auf das Fotojahr 2025 bis zum Jahresende noch etwas in die Wege leiten wollen, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter gasnetze@bbh-online.de, direkt die Ansprechpartner (olaf.daeuper@bbh-online.de sowie christian.thole@bbh-online.de) oder auch einen der Ihnen bekannten BBH-Ansprechpartner.

Folgende Termine bieten wir an:
16.12.2025, 13:00 - 15:00 Uhr
17.12.2025, 13:00 - 15:00 Uhr