Der Bundestag hat am 13.11.2025 mit dem "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich" (BT-Drs. 21/1497) als eine der wichtigsten Neuerungen für Energievertriebe die gesetzliche Grundlage für die sog. "Übergangsversorgung" nach § 38a EnWG geschaffen. Bisher ist gesetzlich nicht geregelt, wie mit Letztverbrauchern in Mittelspannung bzw. Mitteldruck (MS bzw. MD) umzugehen ist, die Energie entnehmen, ohne dass der entsprechenden Marktlokation ein Lieferant zugeordnet ist.
Zwar hat der BGH mit Urteilen vom 17.09.2024 Regelungen aufgestellt, nach denen Netzbetreiber "diskriminierungsfrei" einen zur Versorgung des Letztverbrauchers geeigneten Lieferanten der jeweiligen "vertragslosen" Entnahmestelle zuordnen müssen. Dabei blieben jedoch viele Fragen offen, etwa nach der Bepreisung und dem zeitlichen Umfang der Belieferung. Diese Problematik hat die Politik nunmehr erkannt und mit § 38a EnWG Regelungen zur sog. Übergangsversorgung getroffen, einer Ersatzversorgung in MS bzw. MD.
Für den Netzbetreiber als auch den Übergangsversorger bedeutet dies eine Reihe von neuen Vertragsverhältnissen. Zudem bedarf es neben einer "Vereinbarung über die Durchführung der Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG zwischen Netzbetreiber und Übergangsversorgung ebenfalls "Allgemeiner Bedingungen über die Belieferung in der Übergangsversorgung", welche dass Verhältnis zum Letztverbraucher regeln. Bei der Ausgestaltung dieser Vertragsverhältnisse sind wiederum gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Bepreisung, Preisanpassung oder auch Sperrung zu beachten, die weder mit den Vorgaben in den Grundversorgungsverordnungen noch mit den gewohnten Regelungen für RLM-Kunden korrespondieren.
Über die Thematik der Übergangsversorgung mit all seinen Neuerungen und vertraglichen Ausgestaltungen möchten wir Sie in der Rolle des Vertriebs aber auch der des Netzbetreibers umfassend in unserem Webinar "Die Übergangsversorgung nach § 38a EnWG – Neuland für Netz und Vertrieb" informieren.
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10.12.2025, 09:30 - 12:00 Uhr
17.12.2025, 09:30 - 12:00 Uhr
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