Veranstaltung
Neue Messstellenverträge BNetzA
Termin
08.01.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 350,00
Ermäßigt: € 300,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

das vor einem Jahr eröffnete Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags sowie zur Festlegung weiterer Messstellenverträge (Az. BK6-24-125) der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde am 20.11.2025 abgeschlossen. Gegenstand des Festlegungsverfahrens neben der Überarbeitung des bereits standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrags (MSB-RV) auch erstmalig standardisierte Messstellenverträge zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) und Anschlussnutzern bzw. -nehmern (MSV-AN) sowie zwischen gMSB und Lieferanten (MSV-LF) nebst Formblatt gemäß § 54 MsbG.

Der überarbeitete MSB-RV sowie die neuen verbindlichen MSV-AN und MSV-LF sind ab dem 01.07.2026 anzuwenden und zu veröffentlichen; MSV-AN und MSV-LF können ausdrücklich auch früher genutzt werden. Zudem sind sämtliche Bestandsverträge anzupassen.

Welche Anpassungen und inhaltlichen Neuerungen in den einzelnen Verträgen enthalten sind, welche Verpflichtungen damit auf Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zukommen, ob die neuen Regelungen mit den jüngsten Änderungen des MsbG harmonieren und wie mit den neuen Verpflichtungen am praktikabelsten umgegangen werden kann möchten wir Ihnen vorstellen und die Auswirkungen Ihnen diskutieren. Die konkreten Veranstaltungsinhalte können Sie dieser Agenda entnehmen.

Folgende Termine biete wir an:
15.12.2025, 11:00 - 12:30 Uhr
18.12.2025, 10:00 - 11:30 Uhr
08.01.2026, 14:00 - 15:30 Uhr


Teilnehmer:in
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Firma
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.