Mit dem aktuellen Entwurf zur Anpassung der EU-Beihilfeleitlinien für die Kompensation indirekter CO2-Kosten reagiert die EU-Kommission auf ein deutlich schwierigeres Marktumfeld für die energieintensive Industrie. Die durch den Europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) getriebenen CO2- und Strompreise haben das Risiko von Carbon Leakage spürbar erhöht. Die geplante Reform sieht daher eine Erweiterung des Kreises der beihilfeberechtigten Wirtschaftssektoren vor und eröffnet so zahlreichen weiteren Unternehmen die Möglichkeit, eine Strompreiskompensation zu erhalten.
Die Kommission schlägt vor, 23 zusätzliche Sektoren - u. a. aus den Bereichen organische Chemikalien, Kunststoffe, Batterie-wirtschaft, Glas, Keramik und Holzwerkstoffe- in den Kreis der Beihilfeberechtigten aufzunehmen. Für Unternehmen in diesen neu aufgenommenen Branchen stellt sich daher erstmals die Frage: Wie funktioniert die Strompreiskompensation und was muss ich tun, um sie in Anspruch zu nehmen? Die Erweiterung wird schon rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 in Aussicht gestellt, so dass sich die neu berechtigten Unternehmen sehr schnell – und innerhalb noch festzulegender Antragsfristen – mit den Antragsvoraussetzungen vertraut machen müssen.
Aber auch für Unternehmen, die bereits seit Jahren Strompreiskompensation erhalten, ergeben sich durch die geplante Reform wichtige Neuerungen: angepasste CO2-Emissionsfaktoren, künftige Regelungen zur Vermeidung von Doppelkompensation im Verhältnis zu den kostenlosen Zuteilungen im EU ETS 1, sowie das Zusammenspiel der Strompreiskompensation mit dem geplanten Industriestrompreis.
In unserem Webinar möchten wir Ihnen eine klare Orientierung bieten: Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Reform, erläutern die praktischen Auswirkungen für bestehende und neue beihilfeberechtigte Sektoren und zeigen auf, was Unternehmen jetzt konkret beachten müssen.
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Webinar
Neues zur Strompreiskompensation- geplante Erweiterung der berechtigten Sektoren und Änderung der Förderbedingungen
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12.01.2026, 09:30–11:00 Uhr