Veranstaltung
Dezentrale EE-Versorgungskonzepte
Termin
20.01.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 450,00
Ermäßigt: € 400,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Dezentrale Versorgungskonzepte mit erneuerbaren Energien bieten Vorteile für Projektierer, Anlagenbetreiber und (Industrie-)Abnehmer gleichermaßen. Die Interesselage ist dabei oftmals gar nicht gegenläufig. Denn alle Beteiligten wollen von einer Preissicherheit und von ersparten Netzkosten profitieren. Für Anlagenbetreiber kommt hinzu, dass sie mit dezentralen Projekten typischerweise höhere Erlöse generieren können, als bei der Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Für (Industrie-)Abnehmer spielen außerdem die Nutzung des Stroms zur "Grünstellung", zu Werbezwecken und zur Erfüllung von Vorgaben aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) oder der Taxonomie-Verordnung eine Rolle. Damit stellen dezentrale EE-Versorgungskonzepte eine rechtliche Querschnittsmaterie dar, die sehr dynamisch ist und einige Fallstricke bereithält (Stichwort u. a.: Kundenanlagenrechtsprechung, AgNes).

Dies nehmen wir zum Anlass für unser Kompaktwebinar, das Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten dezentraler EE-Versorgungskonzepte einschließlich der jeweiligen Rechtslage vermitteln soll. Das Webinar richtet sich an Projektierer, Anlagenbetreiber und (Industrie-)Abnehmer gleichermaßen. Die Agenda des Webinars finden Sie hier.

Folgende Termine bieten wir an:
20.01.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
04.02.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
24.02.2026, 09:00 - 12:00 Uhr


Teilnehmer:in
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Firma
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.