Ihr Unternehmen beliefert als Wasserversorger neben "normalen" Tarifkunden vermutlich auch Industrie- und Sonderkunden (z. B. große gewerbliche Abnehmer) sowie ggf. als Vorlieferant andere Wasserversorger mit Wasser. Umgekehrt kann auch Ihr Unternehmen von einem Vorlieferanten Wasser beziehen. Alle diese Lieferverhältnisse haben (sofern nicht im Fall von Hoheitsträgern die Lieferbeziehungen öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind) ihre rechtliche Grundlage in Wasserlieferverträgen.
In unserer Beratungspraxis zeigt sich zunehmend, dass Wasserlieferverträge, die in der Vergangenheit über lange Zeit gut funktioniert haben, nicht mehr den Herausforderungen entsprechen, die Wasserversorger heutzutage betreffen. Daher besteht ein zunehmendes Bedürfnis, diese Verträge anzupassen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, es zeichnen sich jedoch zwei klare Schwerpunkte ab: Zum einen steht Wasser, bedingt durch den Klimawandel und Nutzungskonkurrenzen, nicht mehr überall und zu jeder Zeit in ausreichenden Mengen zur Verfügung, oder die Wasserversorgungsanlagen stoßen zu Zeiten hohen Wasserbedarfs an ihre Kapazitätsgrenzen. Dies kann es – auch unter Haftungsgesichtspunkten – notwendig machen, die Liefermengen zu begrenzen, indem beispielsweise maximale Stunden- oder Tagesmengen oder Beschränkungs- und Unterbrechungsrechte bei Engpässen geregelt werden. Zum anderen sehen sich immer mehr Wasserversorger damit konfrontiert, dass durch die vertraglichen Regelungen zum Entgelt und zur Entgeltanpassung keine Kostendeckung mehr sichergestellt werden kann, insbesondere aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und erforderlicher umfangreicher Erneuerungsmaßnahmen. Um dem zu begegnen, genügt es häufig nicht, die Entgelte schlicht zu erhöhen; das Entgeltsystem muss insgesamt angepasst werden, um eine nachhaltige Kostendeckung zu erreichen und ggf. auch Anreize zu setzen, den Wasserbedarf generell oder Spitzenbedarfe zu reduzieren. Kostendeckende Entgelte sind auch deshalb wichtig, weil die auf Wasserlieferungen an besondere Kundengruppen entfallenden Kosten nicht im Rahmen der Tarifkundenpreise angesetzt werden können.
Dementsprechend sollten Sie sich, unabhängig davon, ob gerade konkrete Vertragsverhandlungen anstehen, mit den bestehenden Wasserlieferverträgen Ihres Unternehmens beschäftigen und überprüfen, inwieweit diese noch den aktuellen Bedürfnissen und absehbaren Entwicklungen entsprechen und welche Anpassungen notwendig oder sinnvoll sind. Auch beim Abschluss neuer Wasserlieferverträge ist es wichtig, sich über deren Inhalt möglichst frühzeitig und konkret Gedanken zu machen. Dies gilt umso mehr, als Wasserlieferverträgen mit Industrie- und Sonderkunden sowie anderen Wasserversorgern aufgrund hoher Liefermengen und langer Laufzeiten in der Regel eine große wirtschaftliche Bedeutung zukommt und die Vorlieferantenpreise zudem erhebliche Auswirkungen auf die eigenen Wasserpreise eines Versorgers haben können.
Mit unserem Webinar "Wasserlieferverträge zukunftssicher gestalten" möchten wir Sie bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Wasserlieferverträge sowie beim Neuabschluss von Wasserlieferverträgen unterstützen, indem wir Ihnen einen Überblick darüber geben, worauf es bei der Gestaltung von Wasserlieferverträgen ankommt und wie Sie bestehende rechtliche Spielräume nutzen können, um Wasserlieferverträge für Ihr Unternehmen und die jeweilige konkrete Konstellation passend zu gestalten.
Wir laden Sie daher herzlich ein, an unserem Webinar "Wasserlieferverträge zukunftssicher gestalten" teilzunehmen.
Das Webinar findet an folgenden Terminen statt:
26.01.2026, 14:00 - 15:30 Uhr
18.02.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Die detaillierten Inhalte der Veranstaltung können Sie der beigefügten Agenda entnehmen.
Sie können am Computer über einen Webbrowser oder die Microsoft Teams App (Präsentation/Audio) teilnehmen und/oder sich per Telefon (nur Audio) einwählen. Die Präsentation erhalten alle Teilnehmenden zusätzlich als PDF per E-Mail. Selbstverständlich wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Selbstverständlich können wir das Webinar auch individuell angepasst auf Ihre Wünsche und Verhältnisse bei Ihnen im Unternehmen als Inhouse-Schulung (vor Ort oder als Online-Format) durchführen. Falls diesbezüglich in Ihrem Hause Interesse besteht, sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Für thematische Fragen steht Ihnen Frau Emely Liebich (Tel Nr. +49(0)30 611 28 40-868) gerne zur Verfügung.
Zur Einstimmung und für einen ersten Überblick schauen Sie sich gerne Verträge in der Wasserversorgung – Überblick auf Das Wissensportal für die Wasserwirtschaft | knowH2O an.