Veranstaltung
EnFG – Netzumlagen 2025/2026
Termin
10.02.2026, 13:00 - 16:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 450,00
Ermäßigt: € 400,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Mit dem neuen Jahr 2026 beginnt die finale Abwicklung der Netzumlagen für Netzentnahmen im Jahr 2025 zwischen Stromlieferanten, Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern. Ziel dieser Abwicklung ist aus Perspektive des Netznutzers bzw. Stromlieferanten, dass Umlagen nur im geschuldeten Umfang und vor allem unter Nutzung vorgesehener Privilegierungen gezahlt werden. Aus der Perspektive des Verteilnetzbetreibers gilt es sicherzustellen, dass die den Netznutzern gegenüber abgerechneten Umlagen mit den vom Übertragungsnetzbetreiber abgerechneten Umlagen übereinstimmen.

Für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netz-Umlage richtet sich die Abwicklung nun schon zum dritten Mal nach den Vorgaben des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Dieser dritte Durchgang unterscheidet sich allerdings von den vorherigen. Im Jahr 2026 wird vor allem die Streichung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts für die Privilegierung von Netzentnahmen für elektrisch betriebene Wärmepumpen und für Einrichtungen zur Herstellung von Grünem Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere die (Rück-)Abwicklung von Privilegierungstatbeständen in den Kalenderjahren 2023 und 2024 dürfte die beteiligten Akteure vor Herausforderungen stellen. Darüber hinaus sind, wie in den vergangenen Jahren, weiterhin wesentliche praktische Fragen zur Abwicklung der Netzumlagen nach dem EnFG durch die Beteiligten offen.

Die Abwicklung des im vergangenen Jahr eingeführten "Aufschlags für besondere Netznutzung" (vormals § 19 StromNEV-Umlage) erfolgt hingegen im Wesentlichen weiterhin nach den – teilweise durch das EnFG ergänzten – Vorgaben des KWKG 2016.

Im Hinblick auf alle drei Umlagen ist entscheidend, dass sowohl von Stromlieferanten als auch von Netzbetreibern die entsprechenden Mitteilungsfristen eingehalten werden. Nur so können Privilegierungen genutzt und Sanktionierungen sowie Haftungsfälle vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund bieten wir im Frühjahr 2026 wieder ein Webinar zur Unterstützung bei der rechtssicheren Abwicklung der drei Netzumlagen an. Die konkreten Inhalte unseres Webinars "EnFG – Netzumlagen 2025/2026" können Sie dieser Agenda entnehmen.

Das Webinar richtet sich gleichermaßen an Verteilnetzbetreiber und Stromlieferanten. Wie immer haben wir auch Zeit für Fragen aus dem Teilnehmenden-Kreis und eine Diskussion vorgesehen.

Das Webinar findet an folgenden Terminen statt:

Mittwoch, 28.01.2026, 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag, 10.02.2026, 13:00 – 16:00 Uhr


Teilnehmer:in
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