Veranstaltung
BBH-Wärme-Update
Termin
siehe Teilnahmeoptionen
Ort
online
Preis (zzgl. USt.)
Preis pro Modul: € 250,00
Ermäßigt: € 200,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Teilnahmeoption  30.04.2026 12:00 Uhr - 30.04.2026 13:00 Uhr, BBH-Wärme-Update: GEG, GMG – Wie geht es mit dem "Heizungsgesetz" weiter?
  21.05.2026 12:00 Uhr - 21.05.2026 13:00 Uhr, BBH-Wärme-Update: Kündigungsbegehren von Wärmekunden – Welche Handlungsoptionen haben Versorger?
Beschreibung

Das Wärme-Update bietet Ihnen in regelmäßigen Terminen

  • einen strukturierten Kurzüberblick über aktuelle rechtliche Themen der Wärmeversorgung,
  • eine Plattform für Austausch und Diskussion und
  • konkrete Impulse für Ihre tägliche Praxis.

Jedes Update dauert 60 Minuten, findet zur Mittagszeit online statt und lässt sich unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren. Die Inhalte bereiten wir kompakt, lösungsorientiert und verständlich auf – mit Raum für Rückfragen, Meinungen und Perspektiven.

Adressiert wird die gesamte Wärmewirtschaft, also sowohl klassische Fernwärmeversorger aber auch Anbieter von Contracting-Lösungen und anderen Dienstleistungen im Wärmesektor. Einen Schwerpunkt bilden die Themen des Wärmevertriebs – etwa aktuelle Fragen der Vertrags- und Preisgestaltung oder der Abrechnung. Aber auch die Rahmenbedingungen für das Erzeugungsportfolio und die Infrastruktur, beispielsweise Förderprogramme und die Vorgaben für Wärme aus Erneuerbaren Energien und Abwärme, werden jeweils aktuell beleuchtet.

Weitere Themen und Termine werden wir regelmäßig bekanntgeben. Diese richten wir vor allem an den jeweils aktuellen Entwicklungen aus. Gerne nehmen wir außerdem Ihre Anregungen oder Wünsche zu Themen entgegen.

Mehrere Termine buchen Sie bequem hier beim BBH-Wärme-Update Paket.

Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant:

  • 25.03.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
    Netzanschluss – BKZ, Netzanschlusskosten und Fördermöglichkeiten

    Im Zuge des Netzausbaus müssen Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten kalkuliert, aber auch Fördermittel beachtet werden, um den Netzanschluss wirtschaftlich und gleichzeitig für den Kunden attraktiv zu gestalten. Wir beleuchten die Vorgaben für Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten in der Wärmeversorgung nach der AVBFernwärmeV und stellen die aktuellen Fördermöglichkeiten, insbesondere nach BEW und BEG, dar.
     
  • 30.04.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
    GEG, GMG - Wie geht es mit dem "Heizungsgesetz" weiter?

    Am 24.02.2026 haben die Regierungsfraktionen Eckpunkte zur Abschaffung des "Heizungsgesetzes" veröffentlicht und den ersten Gesetzesentwurf eines Gebäudemodernisierungsgesetzes für Anfang April angekündigt. Von der Abschaffung der 65 %-EE-Vorgabe, der Streichung des Betriebsverbots für alte Gas-/Ölkessel, der angekündigten "Bio-Treppe" in Form des zwingenden Einsatzes von Biobrennstoffen bis hin zur Grüngasquote. Wir werten den Gesetzesentwurf aus und stellen die wichtigsten Inhalte aus Sicht der Wärmeversorger vor.
     
  • 21.05.2026, 12:00 - 13:00 Uhr 
    Kündigungsbegehren von Wärmekunden – Welche Handlungsoptionen haben Versorger?
    Das Sonderkündigungsrecht für Wärmekunden nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV beschäftigt Wärmeversorger regelmäßig. Unter welchen Voraussetzungen kann der Kunde überhaupt kündigen und welche Rolle spielen die aktuelle Versorgung (EE-Anteil) und Transformationspläne sowie Verträge, Dienstbarkeiten oder eine Fernwärmesatzung? Wir geben einen kurzen Überblick hierzu sowie zu jüngst ergangener Rechtsprechung zu dieser Thematik.

     
  • Dienstag, 23.06.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
     - SAVE THE DATE -

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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.