Veranstaltung
Quick-Update Stromsteuer - Neuerungen zum 01.01.2026
Termin
18.02.2026, 09:00 - 12:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sind zum 01.01.2026 in Kraft getreten (veröffentlicht im BGBl. 2025 I Nr. 340 vom 22.12.2025). Da es sich um das umfassendste Änderungsgesetz in diesem Bereich seit etwa zehn Jahren handelt, liegen nun zahlreiche "Hausaufgaben" zur praktischen Umsetzung auf dem Tisch. Ergänzend hat die Zollverwaltung mit dem Informationsschreiben der Generalzolldirektion vom 08.12.2025 bereits eine Vielzahl von (ersten) Hinweisen zur neuen Praxis (zunächst nur für die Stromsteuer) gegeben. Und zum Jahreswechsel wurden zudem viele Formulare schon angepasst.
Doch wie so häufig: nicht alles, was neu ist, ist klar und verständlich. Bereits das neue Formular 1401 zur Meldung der Vorauszahlungen hat Fragen zur (un)versteuerten Belieferung zwischen Versorgern aufgeworfen. Diskussionswürdig ist auch, wie genau die Mengenermittlung bei der Stromsteuerbefreiung für dezentrale Erzeugungsanlagen im Hinblick auf die sog. Zeitgleichheit und – damit zusammenhängend – die Ausweisung der Stromsteuer auf den Rechnungen umzusetzen ist. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich, da ggf. neue Erlaubnisse erforderlich sind und die steuerlichen Aufzeichnungen (u.a. Stromsteuerkonto im Hauptbuch) angepasst werden müssen. Für einen Überblick des bestehenden Prüfungs- und Handlungsbedarfs bieten wir Ihnen daher bereits zum Jahresbeginn ein halbtägiges Update-Webinar an. Melden Sie sich gern für einen der folgenden Termine für das Sonderwebinar "Quick-Update Stromsteuer - Neuerungen zum 01.01.2026" an:

12.02.2026, 09:00 - 12:30 Uhr
oder
18.02.2026, 09:00 - 12:30 Uhr

Inhalt des Webinars sind insbesondere die neuen Verwaltungsvorgaben sowie kritische Regelungen und mögliche Streitfälle in der Praxis. Dabei werden wir auch die neuen gesetzlichen Grundlagen betrachten, ohne allerdings die gesamte Gesetzesnovelle, die wir bereits im Rahmen unserer Herbststaffel 2025 vorgestellt haben, noch einmal vollständig zu wiederholen. Im Fokus steht, was Sie – insbesondere als Versorger bzw. Eigenerzeuger und bezüglich der Stromsteuerbefreiungen – seit dem 01.01.2026 zu beachten haben. Einen detaillierten Überblick zum Inhalt des Webinars können Sie der Agenda entnehmen.

Für Fragen zu den Seminarinhalten sowie allgemeinen Strom- und Energiesteuerthemen oder zum Brennstoffemissionshandel (BEHG und ETS 2) stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.


Teilnehmer:in
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.