Veranstaltung
Grundlagenseminarreihe zu den Strom - und Energiesteuer - 4. Modul - Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und sonstige Abgaben/ Umlagen für die Industrie
Termin
03.03.2026, 09:30 - 13:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 500,00
Ermäßigt: € 450,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sind zum 01.01.2026 in Kraft getreten (veröf-fentlicht im BGBl. 2025 I Nr. 340 vom 22.12.2025). Da es sich um das umfassendste Änderungsgesetz in diesem Bereich seit etwa zehn Jahren handelt, liegen nun zahlreiche "Hausaufgaben" zur praktischen Umsetzung auf dem Tisch. Ergänzend hat die Zollverwaltung mit dem Informationsschreiben der Generalzolldirektion vom 08.12.2025 bereits eine Vielzahl von (ersten) Hinweisen zur neuen Praxis (zunächst nur für die Stromsteuer) gegeben. Und zum Jahreswechsel wurden zudem viele Formulare schon angepasst.

Für einen Überblick des bestehenden Prüfungs- und Handlungsbedarfs bieten wir Ihnen daher unsere fünfteilige Webinar-Reihe zu den Grundlagen der Strom- und Energiesteuern (inklusive Überblick zum Brennstoffemissionshandel) an. Die Grundlagen-Webinare richten sich insbesondere an Neu- und Quereinsteiger, die für die Praxis umfassende Fachkenntnisse benötigen und/oder die Zusammenhänge bei diesen komplexen Themen verstehen wollen (oder müssen).

Gerne können Sie auch das Gesamtpaket zu einem vergünstigten Preis buchen. Weitere Einzelheiten zu den Inhalten der einzelnen Module entnehmen Sie gern der beigefügten Übersicht.
 
Für Fragen zu den Seminarinhalten sowie allgemeinen Strom- und Energiesteuerthemen oder zum Brennstoffemissionshandel (BEHG und ETS 2) stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.


Teilnehmer:in
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Firma
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.