Veranstaltung
Sonderveranstaltung der VNB-Plattform Redispatch 2.0 "Neustart des Redispatch 2.0 –Festlegungsentwurf der BNetzA geht in die 2. Runde"
Termin
03.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Im Rahmen des laufenden Festlegungsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Neustart des Redispatch 2.0 (BK6-23-241) berichteten wir zuletzt über die Inhalte der BNetzA-Workshops zur Konsultation des ersten Festlegungsentwurfs. Nun hat die BNetzA eine zweite Konsultationsrunde eingeläutet und entsprechend überarbeitete Festlegungsentwürfe veröffentlicht.

Nachdem der Gesetzgeber nun die lang ersehnte Anpassung des § 14 EnWG verabschiedet hat, die mit Wirkung zum 23.12.2025 in Kraft getreten ist, hat die BNetzA in ihrem angepassten Festlegungsentwurf deutlich gemacht, dass sie von ihrer neugewonnenen Festlegungskompetenz zur Aussetzung des bilanziellen Ausgleichs im Verteilernetz Gebrauch machen wird. Was bisher nur Hoffnung war, ist nun Gewissheit: Die BNetzA darf offiziell darüber entscheiden, in welchem Umfang die gesetzgeberischen Vorgaben zum bilanziellen Ausgleich durch Verteilnetzbetreiber Anwendung finden sollen.

Aus Sicht von Betreibern geschlossener Verteilnetze (gVNB) ist hervorzuheben, dass die BNetzA erfreulicherweise bei ihrer ursprünglichen Planung geblieben ist und  gVNB aus der Netzbetreiberdefinition herausgenommen hat. Dies ist – insbesondere mit Blick auf die technisch an die gVN angeschlossenen EE-Anlagen – zu begrüßen, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Friktionen kam, da gVN gemäß § 3 Nr. 36 EEG nicht als Netze im Sinne des EEG gelten.

Der zur Konsultation stehende Festlegungsentwurf enthält aber auch im Übrigen zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen, insbesondere im Definitionskatalog zur Anlage "Bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BilAReM)", und setzt erfreulicherweise einige Anregungen aus der Branche um. Insbesondere sieht er nun die Ausarbeitung bundesweit einheitlicher Prozesse für den elektronischen massengeschäftstauglichen Informationsaustausch sowie für das Clearing (z.B. von Stammdaten) durch die Übertragungsnetzbetreiber explizit auch unter Beteiligung der Verteilernetzbetreiber und der Branchenvertreter vor. Diese gemeinsame Ausarbeitung unter Koordination durch die Übertragungsnetzbetreiber war laut BNetzA bereits im ersten Entwurf angedacht. Dies wurde aus Sicht der Branche jedoch nicht eindeutig ersichtlich, sodass die BNetzA hier inzwischen nachgeschärft hat. Auch übernommen wurde der Einbezug des Marktstammdatenregisters in die Erfüllung der Redispatch 2.0 Datenübermittlungspflichten. Weitere Neuerungen sind in Bezug auf die zu übermittelnden Stammdaten in den Entwürfen beinhaltet. Neben der dedizierten Aufnahme von Stammdaten für Speicher wurden z.B. bestimmte Echtzeitdatenpunkte gestrichen.

Im Rahmen der zweiten Konsultation wurden die konsultierten Unterlagen zudem inhaltlich konsolidiert. Die zunächst gesondert konsultierte Anlage für eine abweichende Bestimmung des Korrekturfaktors bei Windenergieanlagen (sog. Wind-Bin-Verfahren) wurde in die BilAReM eingearbeitet.

Laut Entwurf ist offenbar angedacht, dass der bilanzielle Ausgleich wie in den entsprechenden Kapiteln der BilAReM-Festlegung beschrieben, bereits ab dem 01.06.2026 erfolgen soll. Die Umsetzung eines solch ambitionierten Zeitplans bleibt abzuwarten; wir halten den 01.06.2026 nicht für realistisch, zumal die Konsultation ja sogar noch läuft.

Die Frist zur Stellungnahme zum zweiten Festlegungsentwurf läuft bis zum 09.02.2026. Wir sehen aktuell keinen zwingenden Bedarf für eine Stellungnahme. Wenn Sie selbst schon näher in die Materie eingestiegen sind, können Sie uns gerne Input für eine Stellungnahme zusenden und bei Interesse der Aspekte für einen größeren Kreis von Unternehmen, würden wir ggf. ein Muster für die Mitglieder des AK Arealnetz bereitstellen.

Wir möchten Sie zudem herzlich einladen, an unserer Sonderveranstaltung der VNB-Plattform Redispatch 2.0 "Neustart des Redispatch 2.0 –Festlegungsentwurf der BNetzA geht in die 2. Runde" am 03.03.2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr teilzunehmen. 

Die Veranstaltung hat folgende Agenda:

•          Rückblick und Einordnung: Bisheriger Ablauf des Festlegungsverfahrens und Überblick über den neuen gesetzlichen

•          Der neue Festlegungsentwurf im Überblick: Auswirkungen auf Bilanzierungsmodelle, Marktrollen, Prozesse & Co.

•          Überprüfung der Auswirkungen der Änderungen auf die IT-Systeme und Prozesse aus der vergangenen VNB-Plattform

•          Ausblick: Wie geht es weiter?

Bei inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen neben den Unterzeichnern auch Rechtsanwälte Dr. Florian Wagner sowie M.Sc. Hannes Sauter zur Verfügung.