Veranstaltung
Neues zur Strompreiskompensation - Erweiterung der berechtigten Sektoren und Änderung der Förderbedingungen
Strompreiskompensation
Termin
06.03.2026, 09:30 - 11:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 05.01.2026 ist es nunmehr amtlich: Die geänderten EU-Beihilfeleitlinien für die Kompensation indirekter CO₂-Kosten erweitern den Kreis der beihilfeberechtigten Wirtschaftssektoren deutlich um 23 zusätzliche Sektoren und eröffnen so zahlreichen weiteren Unternehmen - u. a. aus den Bereichen organische Grundchemikalien, Kunststoffe, Batteriewirtschaft, Glas, Keramik und Holzwerkstoffe - die Möglichkeit, eine Strompreiskompensation zu erhalten, und zwar bereits rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025. Die EU-Kommission reagiert damit auf ein deutlich schwierigeres Marktumfeld für die energieintensive Industrie. Die durch den stationären Europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) getriebenen CO₂- und Strompreise haben das Risiko von Carbon Leakage spürbar erhöht.

Für Unternehmen in diesen neu aufgenommenen Branchen stellt sich daher erstmals die Frage: Wie funktioniert die Strompreiskompensation und was muss ich tun, um sie in Anspruch zu nehmen? Die Bundesregierung hat schon in Aussicht gestellt, von der Möglichkeit der Rückwirkung auf 2025 Gebrauch machen zu wollen, so dass sich die neu berechtigten Unternehmen sehr schnell – und innerhalb noch festzulegender Antragsfristen – mit den Antragsvoraussetzungen vertraut machen müssen.

Aber auch für Unternehmen, die bereits seit Jahren Strompreiskompensation erhalten, ergeben sich durch die Reform wichtige Neuerungen: angepasste CO₂-Emissionsfaktoren, Änderungen bei den ökologischen Gegenleistungen, künftige Regelungen zur Vermeidung von Doppelkompensation im Verhältnis zu den kostenlosen Zuteilungen im EU ETS 1, sowie das Zusammenspiel der Strompreiskompensation mit dem geplanten Industriestrompreis.

In unserem Webinar möchten wir Ihnen eine klare Orientierung bieten: Wir geben einen Überblick die Reform, erläutern die praktischen Auswirkungen für bestehende und neue beihilfeberechtigte Sektoren und zeigen auf, was Unternehmen jetzt konkret beachten müssen.