Veranstaltung
Die neuen Messverträge der Bundesnetzagentur
Messverträge der BNetzA
Termin
10.02.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.11.2025 das vor einem Jahr eröffnete Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags sowie zur Festlegung weiterer Messstellenverträge (Az. BK6-24-125) abgeschlossen und hat folgende neue Standarddokumente festgelegt:
  • Überarbeitete Fassung des bereits standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrags (MSB-RV)
  • standardisierte Messstellenverträge zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) und Anschlussnutzern bzw. -nehmern (MSV-AN) sowie zwischen gMSB und Lieferanten (MSV-LF)
  • Formblatt gemäß § 54 MsbG

Die neuen Verträge sind ab dem 01.07.2026 anzuwenden und zu veröffentlichen; MSV-AN und MSV-LF können ausdrücklich auch früher genutzt werden. Sämtliche Bestandsverträge sind bis zum 01.07.2026 anzupassen.

Welche inhaltlichen Neuerungen in den Verträgen enthalten sind, welche Verpflichtungen damit auf Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zukommen, ob die neuen Regelungen mit den jüngsten Änderungen des MsbG harmonieren und wie die Umstellung auf die neuen Vorlagen am praktikabelsten gestaltet werden kann, möchten wir Ihnen vorstellen und die Auswirkungen mit Ihnen diskutieren.

Ein besonderes Augenmerk werden wir dabei auf folgende Fragen legen:

  • Muss tatsächlich eine Übersendung des neuen Vertrages zur Umstellung auf die Verträge an Neu- und Bestandskunden erfolgen?
  • Wie findet sich die neu eingeführte "Haltefrist" von zwei Jahren in den Verträgen wieder?
  • Wer muss mit wem (alles) einen Vertrag schließen, wenn der Kunde einen kombinierten Vertrag hat? Reicht ein Vertrag zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant, wenn die Durchführung des Messstellenbetriebs in den Räumlichkeiten des Anschlussnutzers stattfindet?


Folgende Termine bieten wir Ihnen an: