Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Arbeitswelt derzeit so stark wie das Thema der Entgelttransparenz. Obwohl der öffentliche Diskurs und die mediale Aufmerksamkeit bislang noch verhalten sind, nimmt die Bedeutung der Thematik Entgelttransparenz rasant zu. Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen stehen vor einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer Vergütungssysteme – eine Entwicklung, die bisher nur vereinzelt wahrgenommen wird.
Entgelttransparenz ist kein Thema von morgen – das belegen wegweisende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), darunter das jüngste Urteil vom 23.10.2025 (Az. 8 AZR 300/24)). Das BAG setzte mit seiner Entscheidung ein deutliches Signal zur Entgeltgleichheit zwischen Mann und Frau. Nach Ansicht des BAG genügt bereits die Behauptung, dass ein einzelner Kollege oder eine einzelne Kollegin des anderen Geschlechts ein höheres Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhält, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen; eine deutliche Abkehr von der gelebten Praxis der Betrachtung des Medianentgelts. Dabei bildet die Entscheidung doch nur einen Baustein im komplexen Gefüge der Entgelttransparenz. Denn bereits am 06.06.2023 trat fast unscheinbar die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates "zur Stärkung und Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen" (ETRL) in Kraft.
Entgegen ihrer Unscheinbarkeit gilt die ETRL als einer der bedeutendsten Schritte auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit in der Europäischen Union. Die ETRL enthält mehrere zentrale Elemente, die darauf abzielen, die Lohntransparenz zu erhöhen und Lohndiskriminierung abzubauen. Von vielen Unternehmen noch kaum wahrgenommen, steht doch die Umsetzung kurz bevor und wird nahezu alle Beschäftigten im gesamten Bundesgebiet betreffen – unabhängig ob öffentlicher oder privater Sektor, Größe, Branche, Struktur, etc. Die ETRL soll nicht weniger erreichen als das Ende des "Gender Pay Gaps"; zur Erreichung dieses Ziels führt sie unweigerlich zu strukturellen Veränderungen der bisherigen Vergütungspraxis. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die ETRL bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland bedeutet das im Wesentlichen eine grundlegende Anpassung und Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Da der deutsche Gesetzgeber nicht von den zwingenden Regelungen der Richtlinie abweichen darf – und nur strengere Regeln erlassen darf – ist bereits heute absehbar, welche einschneidenden Änderungen die ETRL mit sich bringt. Viele Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, komplexe Daten über Gehälter, Tätigkeiten und Kriterien für Entgeltentscheidungen zu erheben, aufzubereiten und transparent zu machen – eine Aufgabe, die sowohl organisatorisch als auch kommunikativ Fingerspitzengefühl verlangt.
In unserem neuen Webinar
"Entgelttransparenz: Ein schlafender Riese erwacht"
möchten wir Ihnen alle wesentlichen Eckpunkte zum Thema Entgelttransparenz vorstellen und die bevorstehenden Aufgaben für Ihr Unternehmen aufzeigen. Fragen wie: "Welche rechtlichen Anforderungen an die Entgelttransparenz bestehen derzeit und welche künftig? Welche organisatorischen Aufgaben kommen künftig auf Unternehmen zu? Wie können bestehende Vergütungssysteme systematisch analysiert und angepasst werden? Welche Kriterien gelten (künftig) als geschlechtsneutral und objektiv? Wie lassen sich bestehende Vergütungsmodelle anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden?" werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen und diskutieren.
Die konkreten Inhalte des Webinars können Sie der Agenda entnehmen.
Folgende Termine bieten wir Ihnen an:
25.02.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
11.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr