Veranstaltung
Außenbereichsprivilegierung für Batteriespeicher: Ist jetzt alles klar (oder doch noch nicht)?
Termin
10.02.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Kurz vor Jahresende ist die neue Außenbereichsprivilegierung für Batteriespeicher in Kraft getreten. Zuvor war der Gesetzgeber aber reichlich unentschlossen: Nachdem zunächst eine Gesetzesfassung verabschiedet worden war, nach der Batteriespeicher mit einer Kapazität von 1 MWh ohne weitere Voraussetzungen im Außenbereich zulässig gewesen wären, wurde diese weitreichende Privilegierung wenige Tage später wieder eingeschränkt. Neu und ausdrücklich privilegiert sind nun "Co-Location-Speicher" im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie "Stand-Alone"-Speicher ab einer Größe von mindestens 4 MW um ein Umspannwerk oder um ein Kraftwerk und unter weiteren Vorgaben.

Damit sind – wie so oft – längst nicht alle Probleme gelöst. Fraglich ist etwa:

  • Fallen unter den neuen Privilegierungstatbestand für "CoLocation"-Speicher nur Grünstromspeicher? Und muss die EE-Anlage zum Zeitpunkt des Bauantrags für den Batteriespeicher bereits errichtet oder genehmigt sein?
  • Was folgt aus den neuen Voraussetzungen für "StandAlone"-Speicher konkret? Muss das gesamte Speicherprojekt innerhalb eines 200 Meter-Korridors um das Umspannwerk oder das Kraftwerk errichtet werden? Was genau ist das gesamte Speicherprojekt (nur die Container oder auch die Infrastruktur)? Kommt es künftig zu einem Windhundrennen?
  • Welche Rolle werden Vorbescheide spielen? Und welcher Raum bleibt für die bisherige Privilegierungsmöglichkeit als Vorhaben der öffentlichen Energieversorgung?

Erste Antworten auf diese und weitere Fragen möchten wir in unserem Kurz-Webinar vorstellen und Ableitungen für die Praxis skizzieren.

Unser knapp 1,5-stündiges Webinar richtet sich an alle Interessierte, insbesondere an Projektentwickler, Stadtwerke, Industrie und Gewerbe sowie Kommunen und Behörden.

Folgende Termine bieten wir Ihnen an:
10.02.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
18.02.2026, 15:00 - 16:30 Uhr