Veranstaltung
Die finanzielle EEG-Förderung für Biomasse-Anlagen
Aktuelle Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung
Termin
04.03.2026, 09:30 - 12:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Die finanzielle EEG-Förderung von Biomasseanlagen stellt Betreiber von Bestands- und Neuanlagen sowie Netzbetreiber immer wieder vor neue Herausforderungen. Ein komplexes Förderregime, mögliche Anschlussförderungen für Bestandsanlagen, Insolvenzen von Rohstofflieferanten und immer wieder neue unionsrechtliche Vorgaben bringen zahlreiche Fallstricke mit sich. In diesem neuen Webinar bündeln wir aktuelle Themen im Bereich der Biomasseförderung, die Neu- und Bestandsanlagen gleichermaßen betreffen.

Das Webinar vermittelt zunächst einen Überblick über die EEG-Förderung für Biomasseanlagen.

Eine zentrale Frage bei der finanziellen Förderung von Biomasseanlagen ist die Bewertung der Förderfähigkeit von verschiedenen Einsatzstoffen. In diesem Zusammenhang wird auf die Anforderungen der Biomasseverordnung (BiomasseV) eingegangen. Diese hat über die Jahre immer wieder Änderungen erfahren, wie nicht zuletzt den Betreibern von Altholzanlagen leidlich bekannt sein dürfte. Auch jetzt stehen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben aus der RED III wieder Modifikationen der BiomasseV an. Nicht nur die Abgrenzung von förderfähiger und nicht förderfähiger Biomasse bereitet Schwierigkeiten: Durch die Insolvenzen mehrerer Biomethanhändler ist vermehrt auch die Frage in den Fokus gerückt, wie sich ein vorübergehender Einsatz fossiler Brennstoffe auf die EEG-Förderung von Biomasseanlagen auswirkt.

Für Betreiber von bestehenden Biomasseanlagen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur eine Anschlussförderung für 12 weitere Jahre zu sichern. Dabei gilt es, einige rechtliche Hürden zu überwinden. Vor allem die Begrenzung des anzulegenden Wertes nach § 39g Abs. 6 EEG 2023 bereitet in der Praxis Schwierigkeiten und sollte schon bei der Gebotshöhe berücksichtigt werden. Zudem wird im Falle der Zuschlagserteilung eine Neuinbetriebnahme der Anlage fingiert, so dass sich Betreiber auf ein neues Förderregime einstellen müssen.

Immer mehr in den Fokus rückt eine flexible Fahrweise von Biomasseanlagen, um witterungsbedingte Produktionsausfälle von Windenergie- und Solaranlagen kompensieren zu können. Das Webinar zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten für die Bereitstellung von Flexibilität bestehen.

Schließlich bestehen seit einigen Jahren aufgrund der unionsrechtlich geprägten Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderungsverpflichtungen für Biomasseanlagen, die unter Umständen auch Bestandsanlagen erfassen und zum Erhalt der finanziellen EEG-Förderung unbedingt einzuhalten sind. Durch die RED III werden nicht nur die zusätzlichen Anforderungen weiter verschärft, sondern es wird auch der Anwendungsbereich der BioSt-NachV auf kleinere Anlagen ausgeweitet.

Die detaillierten Inhalte unseres Webinars „Die finanzielle EEG-Förderung für Biomasse-Anlagen - Aktuelle Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung“ entnehmen Sie bitte der Agenda.