Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedenfalls den Jahreswechsel zum Anlass genommen, sich mit Urteil vom 08. Januar 2026 (Pressemitteilung ) umfassend zur zulässigen Laufzeit von Telekommunikationsdiensteverträgen zu äußern. Die Urteilsgründe wurden heute veröffentlicht, weshalb wir Ihnen diese nicht vorenthalten wollen und mit dieser E-Mail beigefügt übersenden. Hierzu erhalten Sie unten (unter 1.) auch noch eine kurze Zusammenfassung, die weitreichenden Folgen möchten wir aber im Rahmen des AK REGTP Glasfaser (online), ebenso wie die der anstehenden TKG-Novelle (hierzu s.u. unter 2.) noch einmal detailliert darstellen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie mit dieser E-Mail zum ersten diesjährigen Treffen des AK REGTP Glasfaser (I/2026) am Donnerstag, den 26.02.2025 von 10:30 – 12:00 Uhr einladen.
Inhalte:
Das neue Jahr 2026 beginnt mit einer Vielzahl von Gesetzesvorhaben, Maßnahmen und Konsultationen, die einschneidende Auswirkungen für sämtliche Akteure auf dem Telekommunikationsmarkt haben werden. Wir werden Ihnen zunächst den Referentenentwurf des BMDS zur Änderung des TKG, der Ende dieses Monats veröffentlicht werden soll, vorstellen und aufzeigen, welche Auswirkungen sich insbesondere für alternative Netzbetreiber und Diensteanbieter ergeben. Des Weiteren wird das Regulierungskonzept der BNetzA zur Kupfer-Glas-Migration vom 19.01.2026, das den Übergang von Kupfer- auf Glasfasertechnologie maßgeblich bestimmen soll, Gegenstand des Treffens sein. Wir sprechen darüber, an welchen Stellen die Interessen der Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens Telekom bereits aufgegriffen wurden und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Wir beschäftigen uns auch mit dem Urteil des BGH vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen. Die mit Spannung erwartete höchstrichterliche Entscheidung bringt einige Umsetzungsprobleme in Verbindung mit dem kommunalen Glasfaserausbau mit sich, zu denen wir Lösungsansätze aufzeigen wollen. Schließlich bringen wir Sie auf den Stand zu aktuellen Themen wie Glasfaserüberbau, Entwurf des Katalogs von Sicherheitsanforderungen der BNetzA, sowie Regulierung auf EU-Ebene (Digital Networks Act, Cyber Security Act und NIS2).