Veranstaltung
Rechtssichere (finanzielle) Beteiligung der Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien – Was gilt für wen und wo?
Länderbeteiligungsgesetze
Termin
24.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Um die Akzeptanz für den Ausbau von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen vor Ort zu steigern, hat der Bund bereits vor Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass Anlagenbetreiber die Gemeinden finanziell am Betrieb der Anlagen beteiligen können. Die bundesrechtliche Regelung – § 6 EEG – sieht eine freiwillige Zahlung vor.

Das geht einigen Bundesländern nicht weit genug. Vorreiter war Mecklenburg-Vorpommern mit dem Beteiligungsgesetz aus 2016. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dessen grundsätzliche Zulässigkeit bestätigt hatte, haben auch andere Bundesländer vielfältige Möglichkeiten zu (regelmäßig verpflichtenden) Zahlungen an die Gemeinden bestimmt. Zuletzt und ganz aktuell ist in Bayern zum Jahresbeginn eine verpflichtende Beteiligung bei neuen Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen in Kraft getreten.

Die Vielfalt der Landesregelungen verlangt Projektierern und Gemeinden Einiges ab. Was gilt konkret für wen? Und weiter:

  • Genügt eine finanzielle Beteiligung oder müssen Kommunen auch gesellschaftsrechtlich beteiligt werden? Wenn ja, wie konkret?
  • Muss die Beteiligung unmittelbar den Bürger*innen zugutekommen? Sollen alle GemeindeEinwohner*innen profitieren oder die Anwohner*innen im Umkreis und die Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen?
  • Was gilt für Windenergie und PV-Freiflächenanlagen, deren Strom über Direktverträge (PPA) vermarktet wird?
  • Darf die (freiwillige) Zahlung nach § 6 EEG angerechnet werden?

Wir geben Ihnen kurz und prägnant den Überblick über die Länderbeteiligungsgesetze. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten für den praktikablen Umgang mit den Vorgaben bestehen und werden auch auf die (wichtigen) möglichen strafrechtlichen Aspekte eingehen.

Die Veranstaltungsinhalte können Sie der beigefügten Agenda entnehmen.

Folgende Termine bieten wir an:
09.03.2026, 14:00 - 16:00 Uhr
24.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr