Veranstaltung
NIS2-/TKG-Schulung im Bereich Telekommunikation und digitale Infrastrukture Veranstaltung
Termin
10.06.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

die Anzahl und die Qualität von Cyberangriffen, die Infrastrukturen in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen bedrohen, nimmt stetig zu – auch im Telekommunikationsumfeld. Im letzten Jahr waren immer wieder Unternehmen und Stadtwerke betroffen.

Seit der EU-weiten Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland am 6.12.2025 (wir berichteten) tragen Geschäftsführer*innen gemäß § 38 BSIG die Verantwortung für die Einhaltung eines hinreichenden Cybersicherheitsniveaus in jedem betroffenen Unternehmen. Dabei reicht längst nicht mehr nur die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Betriebskontinuität im Unternehmen aus; das Gesetz verlangt ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken und von Risikomanagementpraktiken im Bereich der IT-Sicherheit, was durch die regelmäßige Teilnahme an NIS2-Schulungen sichergestellt werden soll. Nach der Gesetzesbegründung und der Auffassung des BSI gelten Schulungen jedenfalls als regelmäßig, wenn sie mindestens alle drei Jahre wahrgenommen werden. Ein Wechsel in der Geschäftsleitung oder signifikante Änderungen in den Geschäftsprozessen, der Risikoexposition oder den Risikomanagementmaßnahmen können auch ein kürzeres Intervall notwendig machen. Es muss gewährleistet werden, dass die Geschäftsleitung effektiv ihren Verpflichtungen nachkommen und dies durch eine entsprechende Dokumentation gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen kann. Daneben können auch weitere Mitarbeiter der (besonders) wichtigen Einrichtungen an NIS2-Schulungen teilnehmen, um die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen, etwa der Sicherheitsbeauftragte gemäß § 166 TKG , der das Sicherheitskonzept nach dem TKG verantwortet.

Im Rahmen der sich daraus sicherzustellenden Risikomanagementpraktiken sind aber auch die betroffenen Mitarbeiter*innen regelmäßig zu schulen (§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG), um zu gewährleisten, dass diese insgesamt sicherheitsbewusst handeln (und die Geschäftsführung damit einem Teil der organisatorischen Anforderungen des BSIG nachgekommen ist). Die Schulung richtet sich aber auch an Inhouse-Juristen und Personen in IT/TK-Leitungsfunktionen, die entsprechende IT-/TK-Compliance verantworten.

Mit einer speziell auf den Telekommunikations- und digitalen Infrastrukturbereich zugeschnittenen NIS2-Schulung unterstützen wir Sie, diesen Pflichten nach dem BSIG in Verbindung mit dem TKG effektiv nachzukommen. Dabei gehen wir auch auf den bisher in Konsultation stehenden neuen Katalog für Sicherheitsanforderungen im TKG ein, der von BNetzA und BSI entworfen wurde.

Folgende Termine bieten wir an:
12.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
10.06.2026, 10:00 - 12:00 Uhr