Veranstaltung
Blackbox Marktkommunikation: Typische Konfliktfälle des Vertriebs
Termin
26.03.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 600,00
Ermäßigt: € 550,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Die erfolgreiche Abwicklung von Energiebelieferungen hängt – im Unterschied zu anderen Vertragsverhältnissen – entscheidend von der im Hintergrund ablaufenden Marktkommunikation ab. Denn der in der Marktkommunikation stattfindende Datenaustausch dient nicht nur der marktprozessualen Abbildung der Vertragsverhältnisse. Zugleich schafft die damit verbundene bilanzielle Zuordnung die Grundlage für die Erfüllung des Energieliefervertrags gegenüber dem Letztverbraucher. Die hierfür in den Festlegungen der BNetzA aufgestellten Vorgaben zur Marktkommunikation bergen jedoch aufgrund ihrer Komplexität und der praktischen Umsetzung erhebliches Konfliktpotenzial. Dies gilt nicht erst seit Einführung des Lieferantenwechsels 24 Stunden für den Bereich Strom.

Der Grundsatz, dass die Marktkommunikation den zivilrechtlichen Vorgaben zu folgen hat, tritt im vertrieblichen Alltag häufig in den Hintergrund, was sich insbesondere in den Lieferantenwechselprozessen zeigt. Nicht nachvollziehbare An- und Abmeldungen wechseln sich mit Kündigungen ab, welche aus diversen Gründen abgelehnt werden. Häufig wird dies mit angeblich abweichenden Kündigungsfristen oder unterschiedlichen Stammdaten begründet. Hinzu kommt, dass der Letztverbraucher in der Regel seinen Mitwirkungspflichten selbst nicht nachkommt. So erfolgen beispielsweise Auszüge ohne Mitteilung an den Lieferanten, was wiederum zahlreiche Folgeprobleme nach sich zieht. Als problematisch erweisen sich ebenfalls falsche Messwertübermittlungen, welche eine saubere Abrechnung erheblich erschweren. Die strengen Vorgaben des EnWG hinsichtlich der Verbrauchsabrechnung treffen auf abweichende, wenn nicht widersprüchliche Vorgaben der Marktkommunikation. Welche Messwerte hat der Lieferant zu nutzen? Bis wann können bzw. müssen vom Messstellenbetreiber geschätzte Messwerte korrigiert werden und noch viele weitere Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang.

Im Regelfall obliegt es dem Lieferanten, seine Kunden über etwaige Probleme beim Lieferantenwechsel oder der Abrechnung zu informieren und die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen zu tragen, wie sie beispielsweise aus verspäteten bzw. gar fehlgeschlagenen Neukundenwechseln oder fehlerhaften Messwertübermittlungen resultieren.

Zugleich kommt es derzeit zu einem Auseinanderfallen der marktprozessualen Vorgaben zum Lieferantenwechsel für die Bereiche Strom und Gas. Während im Strom der Lieferantenwechsel bereits jetzt werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden muss, gelten im Gas (noch) die alten Regelungen.

Für eine vertiefte Darstellung und Erörterung der oben benannten Probleme und deren Lösungen, laden wir Sie recht herzlich zu unserem neuen Webinar "Blackbox Marktkommunikation – Typische Konfliktfälle des Vertriebs" ein.

Das Webinar findet an folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 26.03.2026, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wir werden dabei die Vorgaben des Lieferantenwechsels 24 Stunden als Standardfall nutzen und lediglich bei relevanten Abweichungen auf die Sparte Gas mit ihren derzeit noch alten Vorgaben eingehen. Weitere Einzelheiten und Schwerpunkte zum Webinar können Sie gerne der Agenda entnehmen.