Nachdem der beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalt im EnFG im Zuge der letzten EnWG-Novelle gestrichen wurde, stellt sich vor allem die Frage, ob bzw. wie die Netzumlagenbefreiung für Wärmepumpen im Hinblick auf die Jahre 2023, 2024 und 2025 anzuwenden ist. Hierzu hat sich nun die Bundesnetzagentur im Rahmen von „FAQ“ auf ihrer Website geäußert. In unserem Webinar stellen wir die Position der BNetzA dar und ordnen diese rechtlich ein, bevor wir uns dem Umgang mit der Umlagebefreiung in der Praxis widmen. Hierbei zeigen wir Reaktionsmöglichkeiten sowohl für Netzbetreiber als auch für Lieferanten/Netznutzer auf.
Die Details zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der folgenden Agenda.