Veranstaltung
Brennstoffemissionshandel - Update 2026 für Gaslieferanten
Termin
27.04.2026, 13:00 - 16:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Im Brennstoffemissionshandel (nationale Emissionshandel nach BEHG und EU-ETS 2 nach TEHG) schreitet die Entwicklung weiter voran. Bereits Ende 2025 wurde die Verschiebung des Starts der sog. Regelphase des EU-ETS 2 entschieden. Dies ist aus deutscher Sicht kaum vorteilhaft. Zwar wird der Beginn der Abgabepflicht im EU-ETS 2 damit erst zum 01.01.2028 starten, allerdings wird sich dadurch auch die bereits laufende Berichtsphase im EU-ETS 2 bis einschließlich 2027 verlängern. Zudem gelten bis einschließlich 2027 – weiterhin parallel zur Berichtspflicht im EU-ETS 2 – die Berichts- und Abgabepflichten im nEHS. Zu berücksichtigen ist auch, dass viele Lieferanten bereits Gaslieferverträge abgeschlossen haben, welche die Lieferzeiträume des Kalenderjahrs 2027 umfassen. Wenn diese Verträge (im Regelfall) die Preisbildung von CO2-Kosten im neuen EU-ETS 2 berücksichtigen, sind die vereinbarten Regelungen vor dem Hintergrund der Rechtsentwicklungen zu prüfen und ggf. anzupassen.

Seit Januar 2026 liegt der Entwurf zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) vor. Der Entwurf sieht auch inhaltlichen und strukturellen Anpassung im Hinblick auf den – im TEHG neuen – Brennstoffemissionshandel vor. Die Anpassungen betreffen u.a. Regelungen für Verantwortliche zu Besitzkonten und zur Ermittlung der Brennstoffmenge, Vereinfachungen bei Anteilsfaktor (Standardwerte) und für die Verifizierung sowie Anwendungsbeschränkungen für die Jahre 2024 bis 2026 (u.a. keine Pflichten bei Steuerentstehung nach § 23 EnergieStG bspw. für Klär- und Deponiegas oder Biogas). Vorab hatte die DEHSt bereits bestimmte Erleichterung für das Berichtsjahr 2025 angekündigt: So soll die Frist für die Abgabe des Emissionsberichts bis zum 31.05.2026 verlängert werden. Hierdurch wird – zumindest im aktuellen Jahr – ein Gleichlauf mit der Frist für Jahressteueranmeldung von Erdgas-Lieferern geschaffen.

Wie bekannt, beginnt in diesem Sommer erstmals die Auktionierung von CO2-Zertifikaten im nEHS. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen, wie u.a. der Aufbau eines vorausschauenden CO2-Managements, müssen weiterhin im Blick behalten werden.

In Fortsetzung unsere Webinar-Reihe für Gaslieferanten aus dem vergangenen Jahr möchten wir Ihnen wieder einen aktuellen Überblick über den Stand der Rechtsentwicklungen geben. Wie gewohnt, werden wir in unserem Webinar "Brennstoffemissionshandel - Update 2026 für Gaslieferanten" die administrativen, vertraglichen und wirtschaftlichen Aspekte zusammenbringen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf bzw. die möglichen Optionen aufzeigen.

Folgende Termine bieten wir an:
20.04.2026, 13:00 - 16:30 Uhr
27.04.2026, 13:00 - 16:30 Uhr

Die entsprechende Agenda finden Sie für diese Webinar unter folgendem Link.

Für Fragen zu den Inhalten sowie zu allgemeinen Energiesteuerthemen oder zum Brennstoffemissionshandel stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung. Für alle Fragen rund um den Energievertrieb sind folgende Ansprechpartner*innen gern für Sie da.