Veranstaltung
Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026
Termin
23.06.2026, 09:30 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Der Rechtsrahmen für EEG-Anlagen geht auf umfassende Änderungen zu: Die jüngst geleakten beiden Gesetzentwürfe des BMWE für ein neues EEG 2027 sorgt für Aufregung und vielfältige Diskussionen. Diese betreffen Netzthemen (im Netzpaket, das auch Regelungen im EnWG vorsieht) und ein Neuaufsetzen des Investitionsrahmens für EE-Anlagen im Entwurf eines EEG 2027 im Übrigen.

Im ersten Termin des AK EE im Jahr 2026 wollen wir uns im Schwerpunkt mit dem Netzpaket – und dabei mit den Änderungen für den Netzanschluss von EEG-Anlagen und Grünstrom-Batterien beschäftigen. Damit ist insbesondere die völlige Veränderung des Zusammenspiels von Netzanschlussanspruch (§ 8 EEG) und entschädigtem Redispatch (§§ 13 ff. EnWG) in sog. kapazitätslimitierten Netzgebieten zu skizzieren und zu diskutieren.

Einen Überblick über den sich abzeichnenden EEG 2027-Investitionsrahmen geben wir im aktuellen Teil: eine Förderwelt für neue Anlagen ohne Einspeisevergütung, mit Förderung allein über die Marktprämie für Anlagen ab 25 kW und mit einer Refinanzierungspflicht für neue Anlagenbetreiber, wenn die Jahresmarktwerte in einem Jahr Erlöse oberhalb des jeweiligen anzulegenden Wertes erwarten lassen. Im aktuellen Teil geben wir auch einen Überblick über die sonstigen aktuellen Entwicklungen und besonders wichtige Rechtsprechung im Bereich EE-Stromerzeugung und Biogas umfasst.

A. Der AK Erneuerbare Energien: Verkürzt und interaktiver in 2026

Was ist der Arbeitskreis Erneuerbare Energien (AK EE) und wie entwickelt er sich im Jahr 2026? Nach fünf Jahren im ersten Format, das sich von einer Ganztagsveranstaltung zu einem 4-Stunden-Halbtags-Webinar-Ritt entwickelt hatte, möchten wir den AK EE im Jahr 2026 interaktiver gestalten und auf zweieinhalb Stunden verkürzen. (Natürlich senken wir auch die Preise – wäre ja noch schöner: Weniger drin im Päckchen bei gleichem Preis – wir sind ja nicht im Supermarkt…)

Wie in den vergangenen Jahren wird es 2026 vier Sitzungen geben. Wir haben auch weiterhin den Anspruch, Sie bei jedem Termin über die neusten Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis in unserem Bereich zu informieren. Anders, als in den vergangenen Jahren, werden wir uns allerdings nur ein Thema vertieft vornehmen, das die Praxis derzeit besonders umtreibt.

Damit möchten wir noch mehr Personen ansprechen, die sich besonders für den jeweiligen Schwerpunkt interessieren. Diese werden etwa sein: im ersten Termin, wie schon angesprochen, das Netzpaket und der Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten, in den weiteren Terminen jeweils Schwerpunkte, die für die Entwicklung von Solarprojekten, Windprojekten oder Biogasprojekten wichtig sind. Wir verraten nicht zu viel: Speicher, BESS und Wasserstoff, werden auch häufig Thema sein, weil sie zu den Erneuerbaren vermehrt einfach dazu gehören werden.

Soweit es sich anbietet, werden neben rechtlichen Themen zur Erzeugung insbesondere von EE-Strom auch damit unmittelbar verbundene technische und wirtschaftliche Fragen behandelt. Dafür können wir auf den gesamten Pool der Experten der BBH-Gruppe zurückgreifen, also neben Rechtsanwält*innen insbesondere auch auf die Expert*innen der BBH Consulting, und werden bedarfsgerecht auch externe Referent*innen aus der Branche einladen.

Neu sein wird schließlich, dass wir uns ausdrücklich darauf freuen, mit Ihnen noch mehr ins Gespräch zu kommen und über die Entwicklungen zu diskutieren bzw. Ihre Fragen zu beantworten. Hierfür reservieren wir ab sofort einen Zeitblock und bereiten Thesen vor

B. Termine

1. Erster Termin im April 2026

Der erste Termin des AK EE findet am Dienstag, 14.04.2026, 9:30 - 12:00 Uhr statt.

Die behandelten Themen haben wir bereits skizziert: Wir beginnen mit dem aktuellen Teil zu neuer Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis zum EEG und aus dem EE-Anlagen-bezogenen Genehmigungsrecht im Überblick. Dabei stellen wir auch den sich abzeichnenden neuen Investitionsrahmen für EE-Anlagen im EEG 2027 im Überblick dar.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung ergibt sich dann aus dem geleakten Netzanschlusspaket des BMWE, der seit Bekanntwerden die Energiewirtschaft umtreibt. Mit den geplanten "kapazitätslimitierten Netzgebieten" wird an einem Pfeiler der Energiewende gerüttelt, am Vorrang der erneuerbaren Energien beim Netzanschluss auch vor Abschluss von erforderlichen Netzausbaumaßnahmen. Konkret wird vorgeschlagen, das Verhältnis zum Redispatch über einen Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten neu zu justieren. Dies kann zu einem völlig neuen wirtschaftlichen Blick auf bereits anentwickelte Projektstandorte führen, und damit zu Verlagerungen des Zubaus in Gebiete mit noch nicht voll ausgelasteten Netzen – der aber zu weniger Zubau insgesamt führt. Das hilft ggf. dabei, Netzentgelte nicht zu schnell steigen zu lassen, dürfte aber den Strom aus den noch gebauten Anlagen verteuern. Ob sich das volkswirtschaftlich rechnet?

Zu den rechtlichen Plänen wird RA Dr. Martin Altrock in seinem Vortrag über die "Veränderungen des Anschlussregimes: Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten" ausführen. Sodann beleuchten unsere BBHC-Kolleg*innen Matthias Puffe und Dr. Mira Wälde die möglichen wirtschaftlichen Folgen der geplanten Änderungen für typische Projektkonstellationen. Sie werden in ihrem Vortrag "Wirtschaftliche Auswirkungen und Ableitungen des Redispatch-Vorbehalts" zur Rolle von Batteriespeichern in Co-Location als "Retter der Wirtschaftlichkeit" von Projekten sowie den wirtschaftlichen Herausforderungen durch den Redispatch referieren. Abschließend wird ein Blick in die zukünftige Marktentwicklung geworfen: Auf was müssen sich Projektentwickler*innen angesichts der geplanten Entwicklungen einstellen und wie können sie sich optimal vorbereiten?  

Danach haben wir 20 Minuten für Diskussion und Fragen reserviert, um den Erkenntnisertrag für uns alle noch zu steigern und zu vertiefen.

Weitere Einzelheiten für die Veranstaltung am 14.04.2026 entnehmen Sie bitte der Agenda.

2. Weitere Termine 2026

Nach unserem ersten Termin im April 2026 finden die weiteren Veranstaltungen an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 23.06.2026, 9:30 – 12:00 Uhr
Dienstag, 29.09.2026, 9:30 – 12:00 Uhr
Montag, 16.11.2026, 9:30 – 12:00 Uhr

Für alle Mitglieder des AK EE gibt es zusätzlich die Möglichkeit, an einer gemeinsamen Sitzung mit dem IK Stromerzeugung teilzunehmen. Die Sitzung mit dem IK Stromerzeugung findet statt am

                                                     Dienstag, 15.09.2026, 10:00 – 16:00 Uhr.

Dieser Termin wird als hybrider Präsenztermin und unter umfassender Beteiligung von "BBH-externen" Referent*innen in unseren Berliner Kanzleiräumen stattfinden.

C. Anmeldungen und Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an dem AK Erneuerbare Energien als Jahresmitgliedschaft mit allen vier Veranstaltungen im Jahr 2026 sowie der Teilnahme an der gemeinsamen Sitzung mit dem IK Stromerzeugung berechnen wir einen Jahresbeitrag pro Teilnehmer von netto € 1.645 ,- bzw. € 1.470,- für Mitglieder von AK REGTP, KlimAK, IK Stromerzeugung oder AK Arealnetz. Bei Mitgliedschaft im IK Stromerzeugung fällt der Beitrag für die gemeinsame Sitzung beider AK selbstverständlich nur einmal an. Für die Teilnahme an einer einzelnen Sitzung des Arbeitskreises berechnen wir ein Entgelt von netto € 470,- bzw. € 420,- für Mitglieder von AK REGTP, KlimAK, IK Stromerzeugung oder AK Arealnetz.

Sie können sich unmittelbar für die Teilnahme an allen Veranstaltungen in der Jahresmitgliedschaft unter dem folgenden Link anmelden. Auch die Anmeldung für einzelne Termine ist darüber möglich.