A. Der AK Erneuerbare Energien: Verkürzt und interaktiver in 2026
Was ist der Arbeitskreis Erneuerbare Energien (AK EE) und wie entwickelt er sich im Jahr 2026? Nach fünf Jahren im ersten Format, das sich von einer Ganztagsveranstaltung zu einem 4-Stunden-Halbtags-Webinar-Ritt entwickelt hatte, möchten wir den AK EE im Jahr 2026 interaktiver gestalten und auf zweieinhalb Stunden verkürzen. (Natürlich senken wir auch die Preise – wäre ja noch schöner: Weniger drin im Päckchen bei gleichem Preis – wir sind ja nicht im Supermarkt…)
Wie in den vergangenen Jahren wird es 2026 vier Sitzungen geben. Wir haben auch weiterhin den Anspruch, Sie bei jedem Termin über die neusten Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis in unserem Bereich zu informieren. Anders, als in den vergangenen Jahren, werden wir uns allerdings nur ein Thema vertieft vornehmen, das die Praxis derzeit besonders umtreibt.
Damit möchten wir noch mehr Personen ansprechen, die sich besonders für den jeweiligen Schwerpunkt interessieren. Diese werden etwa sein: im ersten Termin, wie schon angesprochen, das Netzpaket und der Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten, in den weiteren Terminen jeweils Schwerpunkte, die für die Entwicklung von Solarprojekten, Windprojekten oder Biogasprojekten wichtig sind. Wir verraten nicht zu viel: Speicher, BESS und Wasserstoff, werden auch häufig Thema sein, weil sie zu den Erneuerbaren vermehrt einfach dazu gehören werden.
Soweit es sich anbietet, werden neben rechtlichen Themen zur Erzeugung insbesondere von EE-Strom auch damit unmittelbar verbundene technische und wirtschaftliche Fragen behandelt. Dafür können wir auf den gesamten Pool der Experten der BBH-Gruppe zurückgreifen, also neben Rechtsanwält*innen insbesondere auch auf die Expert*innen der BBH Consulting, und werden bedarfsgerecht auch externe Referent*innen aus der Branche einladen.
Neu sein wird schließlich, dass wir uns ausdrücklich darauf freuen, mit Ihnen noch mehr ins Gespräch zu kommen und über die Entwicklungen zu diskutieren bzw. Ihre Fragen zu beantworten. Hierfür reservieren wir ab sofort einen Zeitblock und bereiten Thesen vor.
B. Termine
1. Dritter Termin am 29.09.2026
Auch diese Sitzung startet mit einem kurzen Überblick über aktuelle Themen, bevor wir uns dem Schwerpunktthema des Tages widmen. Wie gewohnt stellen wir mit RAin Inga Bach in Kürze aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung sowie bei der BNetzA und der Clearingstelle vor. Aus gegebenem Anlass folgt darauf ein vertieftes Update zum EEG 2027 und dem Netzpaket von RA Dr. Martin Altrock in seinem Vortrag „Update EEG-Kabinettsentwurf, Netzpaket und AgNes". Danach startet der fachliche Schwerpunkt der Veranstaltung.
Gerade bei Auf-Dach-PV-Anlagen wurden in den letzten Jahren verschiedene Modelle für die Nutzung des erzeugten Stroms geschaffen. Mit unserer Kollegin RAin Franciska Riedel werden wir zwei Modelle, nämlich das Energy-Sharing und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Abgrenzung zum Mieterstrom-Modell näher betrachten und auch auf mögliche Auswirkungen der aktuellen Netzentgeltreform hierauf eingehen: „Energie-Sharing und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für PV-Strom: Mögliche Auswirkungen von Einspeiseentgelten und BKZ (AgNes)".
Für eine flexible Nutzung von gefördertem Strom mit Batteriespeichern ist die richtige Messung entscheidend. Am 01.10.2026 soll die Festlegung der BNetzA mit dem Titel „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpel)" hier für Klarheit sorgen. Unser Kollege Dipl.-Forstwirt (Univ.) RA Jens Vollprecht berichtet nach einer kurzen Pause in seinem Vortrag „Aktuelles zur MiSpel" über den aktuellen Stand des Festlegungsverfahrens und gibt Einblicke, was in der Zukunft beim Einsatz von Batteriespeichern beachtet werden muss.
Auch danach bleiben wir bei dem wichtigen Thema der Messung von Strommengen. In seinem Vortrag „Schwerpunkt Messkonzepte für PV I: Rechtsrahmen" wird RA Dr. Martin Altrock einen Überblick über den Rechtsrahmen für Messeinrichtungen geben, gefolgt von einem Überblick über die Besonderheiten der Messung von Strom aus Photovoltaikanlagen in verschiedenen Konstellationen, wie beim Mieterstrom, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Balkon-PV.
Daran knüpft unser Kollege von der BBHC Christopher Hahne an und stellt in seinem Vortrag „Schwerpunkt Messkonzepte für PV II: Technisches Messkonzept für PV-Speicher-Kombination" anhand eines Szenarios ein beispielhaftes Vorgehen bei der Erstellung eines Messkonzeptes vor.
Zum Abschluss haben wir 15 Minuten für Diskussion und Fragen reserviert, um den Erkenntnisertrag für uns alle noch zu steigern und zu vertiefen.
Weitere Einzelheiten für die Veranstaltung am 29.09.2026 entnehmen Sie bitte der beigefügten Agenda.
2. Weitere Termine 2026
Nach unseren ersten drei Terminen im April, Juni und September 2026 findet die letzte Veranstaltung an folgendem Termin statt:
Montag, 16.11.2026, 9:30 – 12:00 Uhr
Für alle Mitglieder des AK EE gibt es zusätzlich die Möglichkeit, an einer gemeinsamen Sitzung mit dem IK Stromerzeugung teilzunehmen. Die Sitzung mit dem IK Stromerzeugung findet statt am
Dienstag, 15.09.2026, 10:00 – 16:00 Uhr
Dieser Termin wird als hybrider Präsenztermin und unter umfassender Beteiligung von „BBH-externen“ Referent*innen in unseren Berliner Kanzleiräumen stattfinden.