Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der Energieeffizienzrichtline wurde die Heizkostenverordnung im Jahr 2021 umfangreich angepasst. Die damit eingeführten Vorgaben für die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die daran anknüpfende regelmäßige Übermittlung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an die Nutzer und die umfangreichen Vorgaben für die Inhalte der Abrechnung selbst sind für Gebäudeeigentümer und Abrechnungsdienstleister nach wie vor herausfordernd. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr die Übergangsfristen für die Nachrüstung bzw. den Ersatz von noch nicht fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung ablaufen. Das heißt, spätestens zum 31.12.2026 müssen alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung fernablesbar sein und die daran anknüpfenden Informationspflichten werden verpflichtend.
Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gingen weitere Änderungen an der Heizkostenverordnung einher, die insbesondere den neuen Vorgaben zur Beheizung von Gebäuden mit Erneuerbaren Energien Rechnung tragen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben zur Berechnung und Aufteilung von Kohlendioxidkosten aus dem am 01.01.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Aufteilung von Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) weiterhin umgesetzt werden.
In unserem Webinar "Die Heizkostenverordnung – Erfassen, Informieren, Abrechnen" möchten wir Sie über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Heizkostenerfassung, Verteilung und Abrechnung informieren und konkrete Empfehlungen zur Umsetzung geben.
Das Webinar richtet sich sowohl an Gebäudeeigentümer als auch an Wärmeversorger und Dienstleister, die die Ausstattung mit Verbrauchserfassungsgeräten oder die Abrechnung von Heizkosten für den Gebäudeeigentümer übernehmen.
Folgende Termine bieten wir an:
16.04.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
12.05.2026, 09:00 - 12:00 Uhr