Veranstaltung
Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026 - Gesamtpaket
Termin
siehe Terminübersicht
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 1.645,00
Ermäßigt: € 1.470,00,

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Terminübersicht29.04.2026, Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026 1. Sitzung "Mögliche Neuerungen beim Netzanschluss: Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten"
23.06.2026, Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026
29.09.2026, Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026
16.11.2026, Arbeitskreis Erneuerbare Energien 2026
Beschreibung

Der Rechtsrahmen für EEG-Anlagen geht auf umfassende Änderungen zu: Die beiden Gesetzentwürfe des BMWE für ein neues EEG 2027 liegen nun bald nicht nur geleakt, sondern auch offiziell vor. Damit wird nicht nur der Investitionsrahmen des EEG neu aufgesetzt, sondern auch das Netzanschlussregime umfassend geändert. 

Im ersten Termin des AK EE im Jahr 2026 wollen wir uns im Schwerpunkt mit den Neuerungen durch das geplante EEG 2027 und dem Netzpaket – und dabei mit den Änderungen für den Netzanschluss von EEG-Anlagen und Grünstrom-Batterien beschäftigen. Zunächst werden wir das neue Design der finanziellen Förderung besprechen: eine Förderwelt für neue Anlagen ohne Einspeisevergütung, mit Förderung allein über die Marktprämie für Anlagen ab 25 kW und mit einer Refinanzierungspflicht für neue Anlagenbetreiber, wenn die Jahresmarktwerte in einem Jahr Erlöse oberhalb des jeweiligen anzulegenden Wertes erwarten lassen. Danach werden wir die völlige Veränderung des Zusammenspiels von Netzanschlussanspruch (§ 8 EEG) und entschädigtem Redispatch (§§ 13 ff. EnWG) in sog. kapazitätslimitierten Netzgebieten skizzieren und diskutieren.
 
Im aktuellen Teil geben wir auch einen Überblick über die sonstigen aktuellen Entwicklungen und besonders wichtige Rechtsprechung im Bereich EE-Stromerzeugung und Biogas.

A. Der AK Erneuerbare Energien: Verkürzt und interaktiver in 2026

Was ist der Arbeitskreis Erneuerbare Energien (AK EE) und wie entwickelt er sich im Jahr 2026? Nach fünf Jahren im ersten Format, das sich von einer Ganztagsveranstaltung zu einem 4-Stunden-Halbtags-Webinar-Ritt entwickelt hatte, möchten wir den AK EE im Jahr 2026 interaktiver gestalten und auf zweieinhalb Stunden verkürzen. (Natürlich senken wir auch die Preise – wäre ja noch schöner: Weniger drin im Päckchen bei gleichem Preis – wir sind ja nicht im Supermarkt…)

Wie in den vergangenen Jahren wird es 2026 vier Sitzungen geben. Wir haben auch weiterhin den Anspruch, Sie bei jedem Termin über die neusten Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis in unserem Bereich zu informieren. Anders, als in den vergangenen Jahren, werden wir uns allerdings nur ein Thema vertieft vornehmen, das die Praxis derzeit besonders umtreibt.

Damit möchten wir noch mehr Personen ansprechen, die sich besonders für den jeweiligen Schwerpunkt interessieren. Diese werden etwa sein: im ersten Termin, wie schon angesprochen, das Netzpaket und der Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Netzgebieten, in den weiteren Terminen jeweils Schwerpunkte, die für die Entwicklung von Solarprojekten, Windprojekten oder Biogasprojekten wichtig sind. Wir verraten nicht zu viel: Speicher, BESS und Wasserstoff, werden auch häufig Thema sein, weil sie zu den Erneuerbaren vermehrt einfach dazu gehören werden.

Soweit es sich anbietet, werden neben rechtlichen Themen zur Erzeugung insbesondere von EE-Strom auch damit unmittelbar verbundene technische und wirtschaftliche Fragen behandelt. Dafür können wir auf den gesamten Pool der Experten der BBH-Gruppe zurückgreifen, also neben Rechtsanwält*innen insbesondere auch auf die Expert*innen der BBH Consulting, und werden bedarfsgerecht auch externe Referent*innen aus der Branche einladen.

Neu sein wird schließlich, dass wir uns ausdrücklich darauf freuen, mit Ihnen noch mehr ins Gespräch zu kommen und über die Entwicklungen zu diskutieren bzw. Ihre Fragen zu beantworten. Hierfür reservieren wir ab sofort einen Zeitblock und bereiten Thesen vor.

B. Termine

1. Zweiter Termin am 23.06.2026

Der zweite Termin des AK EE findet am Dienstag, 23.06.2026, 9:30 – 12:00 Uhr statt.

Wie immer beginnt die Sitzung mit einem kurzen Update zu den neusten Entwicklungen im Recht der erneuerbaren Energien. Im aktuellen Teil geben wir einen Überblick zu neuen Gesetzesentwicklungen, der Praxis der BNetzA oder stellen relevante Entscheidungen der Gerichte und der Clearingstelle vor.

Danach startet der fachliche Schwerpunkt der Veranstaltung

Unsere Kollegin RAin Francisca Riedel wird die rechtlichen Herausforderungen seit der Genehmigung des Biomassepakets vorstellen. Ihr Vortrag Nach der Genehmigung des Biomassepakets: Umsetzung, Praxiserfahrungen und Best-Practice" behandelt das Thema Ausschreibung nach dem Biomassepaket und vertieft die Frage, wie der anzulegende Wert bei bestehenden Biomasseanlagen berechnet werden muss.

In dem Vortrag Umsetzung der Flexibilität bei Biomasseanlagen" beleuchtet unsere Kollegin RAin Inga Bach die rechtliche Umsetzung(sschwierigkeit) bei der Flexibilisierung von Biomasseanlagen.

Nach einer kurzen Pause stellt RA Dr. Altrock kurz die neusten Entwicklungen hinsichtlich des Einsatzes von Biomethan im Wärmesektor vor. Diese betreffen den Netzanschluss von Aufbereitungsanlagen an das Gasnetz (10 oder 20 Jahre Anschlussgarantie?), also Regelungen im EnWG, sowie die Veränderungen vom Gebäudeenergie- zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit Bezug zu Biomethan und Biogas (Biotreppe,…).

Der letzte fachliche Vortrag „Konzepte zur ökonomischen Biomasseanlagenoptimierung" unseres Kollegen Frederik Seehaus von BBHC konzentriert sich auf die Frage, wie Biomasseanlagen in verschiedenen Konstellationen, z. B. in Kombination mit Speichern, wirtschaftlich betrieben werden können. Hierbei gilt es, den erhöhten EEG-Anforderungen zur Flexibilisierung zur Stromerzeugung gerecht zu werden und trotzdem einen sinnvollen und planbaren Anlageneinsatz zu ermöglichen

Zum Abschluss haben wir 20 Minuten für Diskussion und Fragen reserviert, um den Erkenntnisertrag für uns alle noch zu steigern und zu vertiefen.

Weitere Einzelheiten für die Veranstaltung am 23.06.2026 entnehmen Sie bitte der Agenda .

2. Weitere Termine 2026

Nach unserem ersten beiden Terminen im April und Juni 2026 finden die weiteren Veranstaltungen an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 29.09.2026, 9:30 – 12:00 Uhr
Montag, 16.11.2026, 9:30 – 12:00 Uhr

Sie können sich unmittelbar für die Teilnahme an allen Veranstaltungen in der Jahresmitgliedschaft unter dem folgenden Link anmelden. Auch die Anmeldung für einzelne Termine ist darüber möglich.

Für alle Mitglieder des AK EE gibt es zusätzlich die Möglichkeit, an einer gemeinsamen Sitzung mit dem IK Stromerzeugung teilzunehmen. Die Sitzung mit dem IK Stromerzeugung findet statt am

Dienstag, 15.09.2026, 10:00 – 16:00 Uhr.

Dieser Termin wird als hybrider Präsenztermin und unter umfassender Beteiligung von „BBH-externen“ Referent*innen in unseren Berliner Kanzleiräumen stattfinden.