Der Bundestag hat am 13.11.2025 mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich“ die gesetzliche Grundlage für die sog. „Übergangsversorgung“ nach §38a EnWG – einer Art Auffangversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck – geschaffen, die nunmehr in Kraftgetreten ist.
Was dies für Netz und Vertrieb bedeutet und welche Chancen und Aufgaben sich daraus ergeben, möchten wir gemeinsam mit Ihnen in unserem Webinar„Die Übergangsversorgung nach § 38a EnWG – Neuland für Netz und Vertrieb“ erörtern. In der Veranstaltung beleuchten wir neben den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls die praktische Umsetzung der Übergangsversorgung und gehen auf die wesentlichsten Punkte ein, die bei der vertraglichen Ausgestaltung zu beachten sind. Hierbei gewähren wir ebenfalls einen Einblick in die für die Übergangsversorgung entwickelten BBH-Musterprodukte. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Netzbetreiber als auch an die zukünftigen Übergangsversorger, wobei der Schwerpunkt in der vertraglichen Abwicklung der Lieferbeziehung liegen wird.