Veranstaltung
GMG und Gas-EnWG: die Gesetzentwürfe aus Sicht der kommunalen Gaswirtschaft
Termin
30.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Am Abend des 24.02.2026 wurden die Eckpunkte des neuen GebäudeModernisierungsGesetzes (GMG) von den Spitzen der Regierungsfraktionen vorgestellt. "Habecks Heizungsgesetz" sei damit abgeschafft - auf diese Feststellung legte die Union besonderen Wert. Jeder könne nun wieder eine Heizung seiner Wahl (also auch Gas- und Ölheizungen!) in sein Haus einbauen. So weit, so eindeutig die offizielle Kommunikation!

Hier nun fünf wichtige Fragen und Ableitungen für Stadtwerke:.

  1. Was genau steckt im neuen GMG? War das tatsächlich eine Rolle rückwärts und die Zukunft von Erdgas in Deutschland ist wieder golden?

Ja und nein. Gas- und Ölheizungen (im Folgenden beschränken wir uns auf Gas; für Heizöl ist im Prinzip alles identisch) konnten auch schon nach dem "alten" GEG weiter eingebaut werden; umgekehrt werden auch zukünftig bestimmte Qualitätsanforderungen an den verwendeten Brennstoff ab bestimmten Stichtagen erfüllt werden müssen. Insofern liegt im GMG (soweit auf Basis der Eckpunkte ersichtlich) also in der Struktur qualitativ nichts grundlegend Neues vor.

Allerdings sind die quantitativen und zeitlichen Anforderungen zukünftig weniger streng. War es bisher ein 65%-Anteil an erneuerbaren Energien, der ab dem 01.07.2026 bzw. dem 01.07.2028 bei neuen Heizungsanlage in Bestandsgebäuden erfüllt werden musste, so soll zukünftig ab dem 01.01.2029 für neue Heizungsanlagen eine Bio-Treppe gelten, deren erste Stufe 10% grüne Gase enthalten muss und die dann in drei weiteren Schritten (vermutlich) zu 100% in 2045 aufwächst (vgl. auch bei der Folgefrage).

Daneben kommt schon ab dem 01.01.2028 eine Grüngasquote für alle Gasverbraucher (mit Ausnahme von Industrie und Gewerbe), die am Anfang maximal 1% betragen darf und in den Folgejahren ebenfalls aufwachsen soll. Da diese Grüngasquote alle Gasverbraucher unabhängig vom Alter ihrer Heizungsanlagen betrifft, ist diese Anforderung neu (und insofern sogar strenger als nach dem alten GEG).

Im Eckpunktepapier selbst wurden nur die Startquoten für Bio-Treppe (10%) und Grüngasquote (maximal 1%) festgelegt. Die Details, also der Aufwuchs der Quoten ist hingegen noch nicht bestimmt, wird aber für wichtige Folgefragen (wie etwa die preisliche Entwicklung von Gas) von herausragender Bedeutung sein.

Wann werden die Details von Bio-Treppe und Grüngasquote bekannt gegeben? Wie sieht der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus?

Die Bio-Treppe soll vier Stufen beinhalten. Da das Ziel Klimaneutralität 2045 nach wie vor Gesetzeslage ist (vgl. § 3 Abs. 2 KSG) – manche Rechtswissenschaftler sehen dieses Klimaneutralitätsziel sogar als verfassungsrechtlich festgelegt an – lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Bio-Treppe bis 2045 100% erreicht haben muss. Gleiches gilt für die Grüngasquote.

Insofern wird die Diskussion um und die letztendliche Bestimmung des Pfads zum Aufwuchs der Quoten mit großer Aufmerksamkeit beobachtet werden.

Das GMG seinerseits soll nach den Plänen der Regierungsfraktionen bis zum 01.07.2026 in Kraft treten. Hierzu soll das GMG noch vor Ostern – im Moment ist der 25.03.2026 im Gespräch – im Kabinett beschlossen und dem Bundestag zum weiteren parlamentarischen Verfahren überantwortet werden.

Auch wenn es naheliegt, dass die Bio-Treppe und der Aufwuchs der Grüngasquoten im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden, häufen sich in den letzten Tagen Äußerungen, wonach diese unter Umständen erst nach Verabschiedung des GMG – also nach dem 01.07.2026 – konkret ausgestaltet würden.

Wie passen die Inhalte des Gas-EnWG zum neuen GMG? Oder ist die Transformation der Gasnetze nunmehr abgesagt?

Nur noch einmal zur Erinnerung: Das Gas-EnWG, also die Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoff-Richtlinie in nationales Recht, hat zum Ziel, auch und gerade Gasverteilnetzbetreibern (GasVNB) geeignete Instrumente an die Hand zu geben, die eine geordnete Transformation der Gasnetze (entweder zum Weiterbetrieb mit grünem Methan, hin zur Nutzung mit Wasserstoff oder qua Stilllegung) ermöglichen. Hierzu ist die Pflicht der GasVNB im Gas-EnWG vorgesehen, einen Verteilernetzentwicklungsplan (VNEP) als das zentrale Steuerungs-Tool der Transformation aufzustellen und sich diesen von der zuständigen Behörde in einem förmlichen Verwaltungsverfahren genehmigen zu lassen.

Insofern wird das Gas-EnWG die Gestaltungsoptionen der GasVNB deutlich erweitern. Ob und in welchem Umfang die GasVNB die zur Verfügung gestellten Tools nutzen werden, stellt letztendlich die unternehmerische Entscheidung des Gasversorgers dar. Die Gastransformation ist also nicht abgesagt, aber die Dynamik vor Ort hängt maßgeblich vom Versorger vor Ort ab.

Welche strategischen Ableitungen für meine Gassparte sollte ich nunmehr kurz- und mittelfristig treffen?

Das ist die große und für viele Stadtwerke eine auch in wirtschaftlicher Hinsicht entscheidende Frage. Aufgrund der momentan doch wieder sehr dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kann man sich einer belastbaren Einschätzung zur Zeit zwar nur annähern. Jedoch macht es Sinn, die eigene unternehmerische Einschätzung gerade in diesen bewegten Zeiten upzudaten.

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass das GMG die Entwicklung im Wärmemarkt weniger stark beeinflussen wird als der erste Impuls nahelegt. Denn das Klimaziel bleibt quantitativ, aber auch zeitlich ja bestehen (siehe oben). Allerdings hat die Politik durch die Kommunikation der Eckpunkte das Narrativ der Wärmewende deutlich verändert. Die Regierungsfraktionen haben bei Präsentation der Eckpunkte betont, dass es Entscheidung des einzelnen Hauseigentümers bleiben solle zu entscheiden, welche Heizung er zukünftig einbaut. Dass bei der individuellen Entscheidung der Hauseigentümer die mit Bio-Treppe und Grüngasquote einhergehenden Preissteigerungen mit berücksichtigt werden sollten, und wie Bio-Treppe und Grüngasquote zukünftig aufwachsen werden, wurde hingegen nicht thematisiert (vgl. oben).

Im Ergebnis wird sich ein rationales Stadtwerk angesichts der fluiden Rahmenbedingungen vermutlich am besten maximal opportunistisch verhalten. Das heißt, die neuen Tools, die das Gas-EnWG bereitstellt, nutzen, wenn es dem eigenen Business Case nutzt (zB Stilllegungen von Teilnetzen, wenn hierdurch Haushalte einfacher an ein neu aufgebautes Wärmenetz angeschlossen werden können). Umgekehrt aber das Gasnetz auch länger betreiben, sofern eine entsprechende Nachfrage der Anschlusskunden zu erwarten ist und sich der Gasnetzbetrieb und –vertrieb rechnet.

Unsere These ist hier, dass es für jedes Stadtwerk einen idealen, aber individuellen Gastransformationspfad, einen sog. Sweet Spot gibt. Den belastbar zu bestimmen, bedarf es einer validen Planung, deren Grundlage der VNEP bilden könnte. Mit einem fundierten VNEP ist dann auch eine Genehmigung für Teilnetze, die man stilllegen will, flexibel und niederschwellig möglich.

Wo und wann kann ich mich genauer über die Gesetzentwürfe informieren?

Wir von BBH bieten hierzu zeitnah zwei Webinare mit dem Titel

"GMG und Gas-EnWG: die Gesetzentwürfe aus Sicht der kommunalen Gaswirtschaft"

an, und zwar am

27.03.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
30.03.2026, 11:00 - 13:00 Uhr

Als Agenda ist vorgesehen:

  • Überblick über die Inhalte des GMG und des Gas-EnWG (Entwurfsstand 25.03.2026)
  • Was kommt auf die Gasnetze zu? VNEP, Umwidmung, Stilllegung, Rückbau und weitere Ableitungen
  • Was kommt auf die Gasvertriebe zu? Bio-Treppe, Grüngasquote und weitere Ableitungen
  • Hinweise zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen Gasstrategie

Sollten sich der Zeitpunkt der Kabinettsbeschlüsse noch verschieben, so behalten wir uns eine Verschiebung der beiden Webinare vor.