Veranstaltung
Süddeutscher Wassertag
Termin
18.06.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Ort
BBH München
Pfeuferstraße 7
81373 München
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 200,00
Ermäßigt: € 150,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Alles ist im ständigen Wandel. – Diese "immerwährende Weisheit" hat für die Wasserversorgungswirtschaft dieser Zeit ganz besondere Brisanz. Nicht nur, dass weltweit die Süßwasserressourcen zunehmend unter Druck geraten, weshalb die "Nationale Wasserstrategie" ein zukunftsfähiges Management unserer Ressourcen sowie den Gewässerschutz verlangt. Es stehen auch zahlreiche Änderungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Dies gilt mit dem Erlass der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) auch für den Bereich der Abwasserbeseitigung. Wasserverfügbarkeit, Grundwasserschutz, Nutzungskonkurrenzen und neue regulatorische Anforderungen wie auch ein enormer Investitionsbedarf stellen Unternehmen wie Kommunen vor neue Herausforderungen.

Wir laden Sie ein, diese Herausforderungen gemeinsam zu diskutieren und Lösungswege zu beleuchten bei unserem

Im Fokus der Tagung:

  • Sicherung von Wasserentnahmerechten, Umgang mit Nutzungskonkurrenzen und mit der "KARL"
  • Wege zur Finanzierung des massiven Investitionsbedarfs in der (Ab-)Wasserwirtschaft
  • Digitalisierung, z.B. fernauslesbare Zähler, Umgang mit KI und Datenschutz
  • Schutz kritischer Wasserinfrastruktur, wie NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz

Der Unkostenbeitrag beinhaltet den Vortrag inkl. Frühstückssnack beim Ankommen und Mittagessen.


Teilnehmer:in
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.