Seit 2025 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet zu prüfen, ob und inwieweit Anlagen ab 100 kW in ihrem Netzgebiet fernsteuerbar sind. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Laut dem aktuellen Bericht zum Steuerbarkeitscheck 2025 sind bundesweit etliche Anlagen nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen fernsteuerbar. Ab dem Jahr 2026 müssen auch Anlagen unter 100 kW getestet werden. Die Prognosen dazu sind besorgniserregend: Die Übertragungsnetzbetreiber erwarten flächendeckende Beanstandungen von Anlagenbetreibern.
Die Rolle der Verteilnetzbetreiber erschöpft sich in diesem Zusammenhang nicht nur in der Testung selbst, sondern im gegebenen Fall auch in der Sanktionierung von Anlagenbetreibern. Übertragungsnetzbetreiber, Bundesnetzagentur und Wirtschaftsprüfer machen in der Praxis inzwischen sehr deutlich, dass sie erwarten, dass Verteilnetzbetreiber die Sanktionen, die das Gesetz vorsieht, umsetzen und vor allem durchsetzen. Das betrifft vor allem Strafzahlungen (§ 52 EEG) und die Netztrennung (§ 52a EEG), aber ggf. auch weitere Themen.
In unserem zweistündigen Webinar, das sich explizit an Verteilnetzbetreiber richtet, beantworten wir Ihnen jeweils anhand von Beispielsfällen Handlungsempfehlungen.
Folgende Termine bieten wir Ihnen an:
17.04.2026, 09:30 - 11:30 Uhr
29.04.2026, 09:30 - 11:30 Uhr