Zum 01.01.2026 sind umfassende Neuregelungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer durch das Dritte Änderungsgesetzt in Kraft. Die neuen Vorgaben betreffen Energieversorgungsunternehmen in vielen Bereichen und bringen auch Anpassungsbedarfe für Vertrieb und Abrechnung mit sich. Damit wirken sich die Änderungen unmittelbar auch auf die Kundenbelieferung, die vertrieblichen Prozesse und die Kundenkommunikation aus.
Neu – und auch überraschend – ist, dass in vielen Fällen nunmehr auch zwischen zwei Versorgern der Strom mit Stromsteuer zu liefern ist, falls nicht die entsprechende Ausnahmeregelung genutzt (sog. "Regel-Umkehr"). Dies hat zum Jahresbeginn Handlungsbedarfe ausgelöst und Fragen aufgeworfen, die mit den Informationen der Generalzolldirektion (GZD) vom 08.12.2025 noch nicht beantwortet wurden. Unerwartet kommt auch die neue (allgemeine) Ausweisungspflicht der Stromsteuer in Letztverbraucherrechnungen hinzu, womit (nach Ansicht der GZD) nicht nur die kalkulatorischen, sondern auch die tatsächlich entstandene Stromsteuer (also unter Berücksichtigung von etwaigen Steuerbefreiungen) gemeint sein soll. Diskussionswürdig ist dabei die praktische Umsetzung (sowohl bei SLP- als auch bei RLM-Kunden). Damit im Zusammenhang steht auch die Frage nach der Mengenermittlung bzw. -zuordnung bei der Stromsteuerbefreiung für dezentrale Erzeugungsanlagen (für Anlagen bis 2 MW) im Hinblick auf die neuen Vorgaben zur sog. Zeitgleichheit.
Jenseits der rein stromsteuerrechtlichen Bewertung sind diese Aspekte (auch) für die vertrieblichen Prozesse relevant. Für die optimale Vorbereitung der betroffenen (vertrieblichen) Ansprechpartner, die bei der Abrechnung gegenüber den unterschiedlichen Kundengruppe (d. h. Tarifkunden bzw. Sondervertragskunden etc.) und im Zuge der Kundenkommunikation die Neuregelungen unmittelbar umzusetzen haben, bieten wir ein praxisorientiertes eineinhalbstündiges Kompakt-Webinar an. Das Seminar bietet einen fundierten Überblick über die Regelungen und zeigt Risiken sowie konkrete Handlungsschritte für eine fristgerechte und rechtskonforme Umsetzung auf.
Einen detaillierten Überblick zum Inhalt des Webinars können Sie der Agenda entnehmen.
Folgende Termine bieten wir an:
27.05.2026, 09:00 - 10:30 Uhr
09.06.2026, 10:00 - 11:30 Uhr