Bereits kurz vor Ablauf des letzten Jahres sind gesetzlich, handelsrechtlich und regulatorisch erhebliche Umbrüche in die Wege geleitet worden, die weitreichende Änderungen für Gasversorger bringen werden. Diese zeichnen sich nun immer klarer ab, auch weil sich die Dynamik der Entwicklungen in diesem Jahr noch weiter beschleunigt. Allein für das erste Quartal 2026 kann hierbei auf den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu "Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen (BRÜCKEN)" und den Entwurf der Bundesregierung eines Gas-EnWG-E in Umsetzung der EU-GasRL zur Schaffung der Rahmenbedingungen der Gasnetztransformation verwiesen werden.
Vor dem Hintergrund gewinnt die Frage der Gasnetztransformation und der Bildung von Rückstellungen für künftige Stilllegungs- und Rückbaukosten für Verteilernetzbetreiber und Stadtwerke erheblich an Relevanz. Aufgrund und der hohen Nachfrage für unser Webinar-Angebot in den letzten Monaten, möchten wir Ihnen einen weiteren Termin anbieten, in denen wir Ihnen auch zu den neueren Informationen aus der letzten Zeit berichten werden.
Nach der Verfahrenseröffnung der BNetzA am 16.12.2025 für das Festlegungsverfahren zu BRÜCKEN hat die BNetzA im März 2026 einen Festlegungsentwurf (Az. BK9-25-618) nach Konsultation des Eckpunktepapieres mit einigen Anpassungen veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie HIER. Zu den inhaltlichen Aspekten des Eckpunktepapiers der BNetzA hatte auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) Stellung genommen. Nähere Informationen finden Sie HIER . Außerdem hat das IDW im Herbst 2025 auch zu den grundsätzlichen handelsrechtlichen Anforderungen bezogen auf die Rückstellungsbildung seine Mitglieder informiert und ist hierbei auch differenziert auf Stilllegung- und Rückbauerfordernisse eingegangen.
Neben vorgenannten aktuellsten Entwicklungen und Informationen beleuchtet unser Webinar grundsätzliche die Auswirkungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere die Anerkennung solcher Kosten im Rahmen der Anreizregulierung, die rechtlichen Grundlagen der Transformationsplanung im Überblick sowie die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an die Rückstellungsbildung. Anhand eines Praxisbeispiels zeigen wir, wie Transformationsprojekte strategisch geplant und finanziell abgesichert werden können, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens gerecht zu werden.
Rückstellungen sind handelsrechtlich zu bilden, wenn eine aktuell zwar noch ungewisse zukünftige Verbindlichkeit des betroffenen Unternehmens sich wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme konkretisiert und dadurch zu einem Mittelabfluss führt – zum Beispiel aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. In diesem Zusammenhang ist der am 25.03.2026 veröffentlichte Kabinettsentwurf zum Gas-EnWG – die Umsetzung der EU-Gas- und Wasserstoff-RL 2024 in nationales Recht, welche bis zum 04.08.2026 zu erfolgen hat – von wesentlicher Bedeutung. Damit wird sehr bald ein neuer Rechtsrahmen für die Gasnetze aufgespannt, der der Transformation der Gaswirtschaft Rechnung tragen soll und insbesondere auch für Gasverteilernetze und die kommunale Gaswirtschaft große Auswirkungen haben wird. Für die Rückstellungsbildung insbesondere relevant ist die vorgesehene (unentgeltliche) Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Erdgasleitungen und Einrichtungen auf Grundstücken (vgl. § 48b EnWG-E).
Folgende Agenda ist vorgesehen:
- Vorhaben der Bundesregierung für 2026: Was ändert sich fürs Gas? Was macht die BNetzA? Aktuelles Update
- Das neue Gas-EnWG: Stilllegung und Rückbau von Gasnetzen und Hausanschlüssen – wie ist die Rechtslage heute? Was wird sich wie ändern?
- Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau – was sagt der IDW zum Handelsrecht?
- Regulatorische Behandlung von Rückstellungen – was sagt die BNetzA zur regulatorischen Anerkennung im Festlegungsentwurf? Optimierung mit dem BBH-Rückstellungstool!
Wir bieten die Teilnahme zu den üblichen Konditionen (Teilnahmegebühr: 370,00 Euro/ Person, bei Mitgliedschaft im AK REGTP oder KlimAK: 320,00 Euro/ Person) als Webinar an.
Übrigens: Wenn Sie schon ein internes Transformationsprojekt aufgesetzt haben oder in konkrete interne Planungen diesbezüglich eingestiegen sind, bietet BBH eine enge Begleitung Ihres Transformationsprojektes – auch in strategischer Hinsicht – auf Grundlage der neuesten gesetzlichen und regulierungsbehördlichen Entwicklungen an. Dabei werden zukünftig zu erwartende Rahmensetzungen und behördliche Maßnahmen – soweit absehbar – antizipiert und frühzeitig in die Überlegungen einbezogen, damit Sie selbst angesichts eines komplexen Rechtsrahmens in einem dynamischen Umfeld den Überblick behalten und vorausschauend agieren können ("Lotsenrolle" BBH). Wir setzen hierbei auf kompakte und interdisziplinär aufgestellte Projektteams, mit einem für Sie speziell benannten Ansprechpartner und einem Team aus Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen sowie Ingenieur*innen und IT-Fachleuten im Hintergrund.
Kontaktieren Sie uns gerne unter gasnetze@bbh-online.de, direkt die Unterzeichner (olaf.daeuper@bbh-online.de sowie thomas.strasser@bbh-online.de) oder auch einen der Ihnen bekannten BBH-Ansprechpartner.
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das BBH-Seminarteam (seminare@bbh-online.de oder Tel.: 030/611 28 40-585).