Die jährliche Frist zur Beantragung der Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG naht. Bis spätestens 01.07.2026 müssen die Zulassungsanträge für neu- oder ausgebaute Netze, die im Jahr 2025 in Betrieb genommen worden sind, beim BAFA eingereicht werden. Was für einen form- und fristgerechten Antrag beachtet werden muss, beleuchten wir in unserem Kurz-Webinar "KWKG spezial – Wärmenetzförderung jetzt sichern", zu dem wir Sie herzlich einladen. In diesem Webinar geben wir Ihnen einen Überblick zu den Fördervoraussetzungen für eine Wärme- oder Kältenetz-Förderung nach dem KWKG. Der Schwerpunkt des Webinars liegt auf den förmlichen Vorgaben für die Antragsstellung über das DKWKG-Portal, insbesondere den einzureichenden Unterlagen und Nachweisen. Daneben stellen wir dar, welche Voraussetzungen bis zum 31.12.2026 geschaffen werden müssen, um auch in den kommenden Jahren noch eine Wärmenetzförderung nach dem KWKG 2025 in Anspruch nehmen zu können.
Das Kurz-Webinar richtet sich an die Mitarbeitenden von Versorgern, die erstmalig oder wiederholt die Wärmenetzförderung beantragen und abwickeln.
Die näheren Inhalte unseres Webinars entnehmen Sie bitte der Agenda .