Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) macht aktuell Vorgaben dazu, wie CO2-Kosten aufzuteilen sind, die im Zusammenhang mit der Beheizung von Gebäuden anfallen. Das Gesetz enthält neben zahlreichen Verpflichtungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auch Vorgaben für Brennstoff- und Wärmelieferanten.
Künftig soll das CO2KostAufG eine noch bedeutendere Rolle spielen, da nunmehr geplant ist, Mieterschutzvorgaben vor dem Hintergrund des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im CO2KostAufG zu regeln. So soll künftig eine umfangreiche Aufteilung von Kosten im Zusammenhang mit der sogenannten „Bio-Treppe“ innerhalb der Systematik des CO2KostAufG stattfinden. Darüber hinaus wird die Einführung des EU-ETS 2 ab 2028 bislang im CO2KostAufG nicht umgesetzt.
In diesem Webinar bieten wir einen kurzen Überblick über das CO2KostAufG und beleuchten die Vorgaben sowohl für die Immobilienwirtschaft als auch für Brennstoff- und Wärmelieferanten. Dabei gehen wir sowohl auf die aktuelle Gesetzeslage als auch die angekündigten Änderungen ein.
Die konkreten Inhalte können der Agenda entnommen werden.