Veranstaltung
CO2-Kosten im Gas- und Wärmevertrieb - was Versorger jetzt wissen müssen
Termin
15.06.2026, 09:00 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Globale Ereignisse wie die aktuelle geopolitische Lage im Iran sowie die Auswirkungen auf internationale Rohstoffmärkte haben die Diskussion um Energiesicherheit und damit auch um die CO₂-Bepreisung noch einmal verstärkt. National stehen der Emissionshandel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wie auch der europäische Emissionshandel EU-ETS 2 im Fokus, wobei die Verschiebung der Einführung des EU-ETS 2 auf 2028 inzwischen in Kraft getreten ist. Auch die angestrebten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stehen in engem Zusammenhang mit der CO₂-Bepreisung, da sie neue Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien und die Effizienz von Heizsystemen definieren – Faktoren, die im Wechselspiel mit der Entwicklung des CO₂-Preises stehen.

Diese sich ständig wandelnden Rahmenbedingungen stellen Gas- und Wärmeversorger mit Blick auf die Weitergabe dieser CO2-Kosten an ihre Gas- und Wärmekunden vor enorme rechtliche und praktische Herausforderungen: Wie kann eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung in den Lieferverträgen gelingen? Wie können Risiken minimiert werden? Diese Fragen wollen wir im Webinar mit Ihnen diskutieren sowie Hinweise zum Umgang mit Bestands- und Neukunden geben. Die näheren Inhalte unseres Webinars entnehmen Sie bitte der Agenda.


Teilnehmer:in
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.