Die Richtlinie zum Industriestrompreis ist seit Ende April in Kraft. Der Industriestrompreis ist auf drei Jahre befristet. Stromverbräuche im laufenden Jahr 2026 sind bereits entlastungsfähig. Es lohnt sich also, die Voraussetzungen genauer anzuschauen.
Die Grundzüge des Industriestrompreises sind schon länger bekannt. Sie beruhen auf dem europäischen Beihilferahmen CISAF, der Mitte 2025 veröffentlicht wurde. Die deutsche Richtlinie konkretisiert nun detailliert, wer in Deutschland antragsberechtigt ist, wie der Industriestrompreis mit anderen Entlastungen kumuliert werden kann und welche Gegenleistungen erbracht werden müssen.
In unserem Webinar
"Industriestrompreis – Grundlagen, Besonderheiten und Investitionsstrategien"
stellen wir die Fördergrundlagen und das Antragsverfahren dar. Wir erörtern aber auch, wie der Industriestrompreis optimal genutzt werden kann und welche Vorteile es hat, dass auch sog. indirekte Stromverbräuche entlastungsfähig sind. Außerdem beschäftigen wir uns mit den Gegenleistungen und wie sinnvolle Investitionsstrategien aussehen können.
Hier können sie die Agenda einsehen.
Das Webinar richtet sich vorwiegend an Unternehmen, die selbst den Industriestrompreis beantragen möchten. Es adressiert aber auch diejenigen, die antragsberechtigte Unternehmen mit Sekundärmedien beliefern oder Gegenleistungen für sie umsetzen wollen. Wie immer ist auch Zeit für Fragen und Diskussionen vorgesehen.
Gerne führen wir auch einen Inhouse-Workshop durch (online oder vor Ort). Selbstverständlich passen wir die Inhalte auf Ihre Bedürfnisse an. Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie an einem individuellen Workshop interessiert sind. Anfragen zum Inhouse-Workshop beantwortet Ihnen gerne Frau Rona Klocke (Tel.: +49(0)30 611 28 40-562, rona.klocke@bbh-online.de).
Für rechtliche Fragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Moussah Köster, Rechtsanwalt Niklas Schwalge, Rechtsanwältin Franciska Riedel sowie Rechtsanwältin Samira Hentschel jederzeit gerne zur Verfügung.