Veranstaltung
Kündigung des Bauvertrages
Termin
15.07.2026, 09:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 450,00
Ermäßigt: € 400,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unseres diesjährigen Fortbildungsangebots ein vertiefendes Fachseminar zu einem besonders praxisrelevanten Thema des Bauvertragsrechts anbieten zu können. Mit dem Fokus auf die Kündigung von Bauverträgen richtet sich diese Veranstaltung insbesondere an Verantwortliche in Energieversorgungsunternehmen, die mit der rechtssicheren Abwicklung von Bauverträgen betraut sind.

Der Bauvertrag ist auf die Durchführung eines komplexen, langfristigen Vorhabens ausgelegt – dennoch kann es in der Praxis zu Situationen kommen, in denen die Vertragsbeziehung nicht fortgeführt werden kann oder soll. Die rechtlichen Regelungen zur Beendigung von Bauverträgen, insbesondere durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, sind daher von zentraler Bedeutung und werden in diesem Seminar systematisch aufbereitet.

Neben den rechtlichen Grundlagen fließen auch aktuelle Entwicklungen aus Rechtsprechung und Praxis in die Darstellung ein, sodass Teilnehmende sowohl für bestehende Verträge als auch für neue Ausschreibungen rechtssicher aufgestellt sind. Das Seminar richtet sich besonders an Praktiker und soll auch dem Praxisaustausch dienen.

Agenda

  1. Einführung
  2. Einvernehmliche Beendigung des Bauvertrages
  3. Kündigung durch den AG
    • Ordentliche Kündigung
    • Teilkündigung
    • Außerordentliche Kündigung
  4. Kündigung durch den AN
    • Außerordentliche Kündigung
  5. Kündigung bei Störung der Geschäftsgrundlage § 313 BGB
  6. Wechselseitige Kündigungen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den fachlichen Austausch zu einem besonders komplexen wie praxisrelevanten Thema!


Teilnehmer:in
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Firma
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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.