Wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer diesjährigen Fortbildungsreihe ein weiteres praxisorientiertes Seminar zum Bauvertragsrecht anbieten zu können. Dieses Mal widmen wir uns der Abnahme – einem rechtlich wie wirtschaftlich zentralen Punkt im Lebenszyklus eines Bauvertrags.
Die Abnahme der Bauleistung markiert im Bauvertragsrecht den Übergang von der Ausführung zur Gewährleistung: Mit ihr beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen, die Vergütung wird fällig, und die Beweislast für etwaige Mängel kehrt sich zugunsten des Auftragnehmers um. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen rechtlichen Grundlagen und Formen der Abnahme sicher zu beherrschen und richtig anzuwenden.
Nach einer grundlegenden Einführung in die rechtliche Bedeutung und Funktion der Abnahme erläutern wir die verschiedenen Abnahmeformen – von der ausdrücklichen über die förmliche bis hin zur stillschweigenden (konkludenten) sowie fiktiven Abnahme. Dabei wird auch auf die Voraussetzungen, Risiken und praktische Handhabung dieser Formen eingegangen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Abnahmeverweigerung, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und den formellen Anforderungen. Zudem werden Vorbehalte bei der Abnahme behandelt, insbesondere im Hinblick auf Mängel sowie die Vertragsstrafe, deren Geltendmachung an den korrekten Vorbehalt geknüpft ist.
Darüber hinaus werden besondere Formen der Feststellung des Leistungsstands besprochen, wie etwa die Zustandsfeststellung nach § 650g Abs. 1 BGB, die Leistungsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B, sowie die Leistungsstandfeststellung gemäß § 648a Abs. 4 BGB – insbesondere im Zusammenhang mit der Abnahme beim gekündigten Bauvertrag.
Neben der systematischen Aufarbeitung dieser Themenbereiche werden aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung eingebunden, um Ihnen eine rechtssichere und praxisnahe Handhabung der Abnahme zu ermöglichen.
Agenda
- Grundlagen
- Abnahmeformen
- ausdrückliche Abnahme
- förmliche Abnahme
- stillschweigende oder konkludente Abnahme
- fiktive Abnahme
- Abnahmeverweigerung
- Vorbehalte bei der Abnahme
- Mängelvorbehalte
- Vertragsstrafenvorbehalt
- Zustandsfeststellung (§ 650g Abs. 1 BGB)
- Leistungsfeststellung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
- Abnahme beim gekündigten Bauvertrag
- Leistungsstandfeststellung (§ 648a Abs. 4 BGB)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an diesem Seminar und einen konstruktiven Austausch über eines der wichtigsten Themen im Bauvertragsrecht.