Mit dem Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 5. Mai 2026 entfällt die Stromgutschriftmethode zur Ermittlung des Primärenergiefaktors (PEF) für Fernwärme. Fernwärme-PEF von 0,3 oder darunter, wie sie bislang von KWK-basierten Wärmenetzen vermarktet werden konnten, sind damit künftig nicht mehr darstellbar. An ihre Stelle tritt die Carnot-Methode. Auch Großwärmepumpen, oft Schlüsseltechnologie BEW-geförderter Wärmenetz-Transformationen, verschlechtern sich rechnerisch — der Strom-PEF steigt von 1,2 auf 1,5, die bisherige Sonderregelung entfällt.
Für Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke und Projektentwickler bedeutet das: bestehende Konzepte müssen neu bewertet werden, und für eine Vielzahl bereits geplanter Neubauvorhaben verschieben sich die Planungsgrundlagen. In unserem 90-minütigen Webinar ordnen wir die Reform ein, zeigen die konkreten Auswirkungen für unterschiedliche Akteure und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Agenda
Teil 1 — Änderungen Was § 22 GModG-E neu und Anlage 4 konkret regeln. Vom nicht-erneuerbaren zum totalen Primärenergiefaktor (fp,ne → fp,tot), Wegfall der Stromgutschriftmethode, Einführung der Carnot-Methode, neuer Standardwert 0,7 für Fernwärme und der Bonusmechanismus für EE- und Abwärme-Anteile.
Teil 2 — Auswirkungen Was die neue Berechnungsmethodik für die Praxis bedeutet: für KWK-basierte Wärmenetze, für Großwärmepumpen-Projekte aus der BEW-Förderkulisse und für Neubauvorhaben, deren Bauanträge, energetische Nachweise und Förderzusagen auf der bisherigen PEF-Logik beruhen. Folgen für QNG- und KfW-Förderfähigkeit, einschließlich der Verschiebung bei Biomasse-basierten Konzepten.
Teil 3 — Handlungsempfehlungen Was Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke und Projektentwickler jetzt anstoßen sollten: Neubewertung bestehender Konzepte einschließlich BEW-Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, mögliche Konzeptanpassungen nach Verabschiedung des GModG, frühzeitiger Austausch mit Anschlussinteressenten.
Teil 4 — Q&A