Veranstaltung
Führt das GModG zu einem Vermarktungsnachteil für die Fernwärme?
Die Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetz für Fernwärmebetreiber
Termin
07.07.2026, 09:00 - 10:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
BBH Consulting AG
Beschreibung

Mit dem Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 5. Mai 2026 entfällt die Stromgutschriftmethode zur Ermittlung des Primärenergiefaktors (PEF) für Fernwärme. Fernwärme-PEF von 0,3 oder darunter, wie sie bislang von KWK-basierten Wärmenetzen vermarktet werden konnten, sind damit künftig nicht mehr darstellbar. An ihre Stelle tritt die Carnot-Methode. Auch Großwärmepumpen, oft Schlüsseltechnologie BEW-geförderter Wärmenetz-Transformationen, verschlechtern sich rechnerisch — der Strom-PEF steigt von 1,2 auf 1,5, die bisherige Sonderregelung entfällt.

Für Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke und Projektentwickler bedeutet das: bestehende Konzepte müssen neu bewertet werden, und für eine Vielzahl bereits geplanter Neubauvorhaben verschieben sich die Planungsgrundlagen. In unserem 90-minütigen Webinar ordnen wir die Reform ein, zeigen die konkreten Auswirkungen für unterschiedliche Akteure und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab.

Agenda

Teil 1 — Änderungen Was § 22 GModG-E neu und Anlage 4 konkret regeln. Vom nicht-erneuerbaren zum totalen Primärenergiefaktor (fp,ne → fp,tot), Wegfall der Stromgutschriftmethode, Einführung der Carnot-Methode, neuer Standardwert 0,7 für Fernwärme und der Bonusmechanismus für EE- und Abwärme-Anteile.

Teil 2 — Auswirkungen Was die neue Berechnungsmethodik für die Praxis bedeutet: für KWK-basierte Wärmenetze, für Großwärmepumpen-Projekte aus der BEW-Förderkulisse und für Neubauvorhaben, deren Bauanträge, energetische Nachweise und Förderzusagen auf der bisherigen PEF-Logik beruhen. Folgen für QNG- und KfW-Förderfähigkeit, einschließlich der Verschiebung bei Biomasse-basierten Konzepten.

Teil 3 — Handlungsempfehlungen Was Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke und Projektentwickler jetzt anstoßen sollten: Neubewertung bestehender Konzepte einschließlich BEW-Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, mögliche Konzeptanpassungen nach Verabschiedung des GModG, frühzeitiger Austausch mit Anschlussinteressenten.

Teil 4 — Q&A