Veranstaltung
BBH-Wärme-Update: EuGH-Urteil: KWKG ist keine Beihilfe
Termin
21.07.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 250,00
Ermäßigt: € 200,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des KlimAK, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

EuGH-Urteil: KWKG ist keine Beihilfe

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine für die Energiewirtschaft richtungsweisende Entscheidung zur beihilferechtlichen Einordnung des KWKG getroffen (Urt. v. 09.07.2026, Az. C-242/24 P). Er weist das Rechtsmittel der EU-Kommission zurück und stellt damit endgültig klar, dass die Regelungen des KWKG zur Förderung und zur Begrenzung der KWKG-Umlage keine staatliche Beihilfe darstellen.

Nach diesem Schlussstrich unter den langjährigen Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission über die beihilferechtliche Einordnung der umlagefinanzierten Förderung nach dem KWKG ist nun der deutsche Gesetzgeber am Zug. Die Branche erwartet, dass die bereits angekündigte KWKG-Novelle schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird, um die Förderung für KWK-Anlagen und Wärmenetze fortzusetzen. 

Die Auswirkungen des Urteils für die energiewirtschaftliche Praxis, auch auf die Umlageprivilegierungen nach dem EnFG (z. B. für Wärmepumpen) oder die Ausschreibungen für Kapazitäten nach dem neuen StromVKG, beleuchten wir in einem weiteren BBH-Wärme-Update.

Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant:

  • 15.07.2026, 12:00 - 13:00 Uhr 
    Stromtarife für Wärmepumpen
    Bei der Überschrift "elektrisch angetriebene Wärmepumpe" liegt der Fokus häufig auf der reinen Wärmeerzeugung. Dabei ist insbesondere die vorgelagerte Strombelieferung der Wärmepumpe ein wirtschaftlich interessantes Geschäftsfeld. Die BNetzA mit ihren Festlegungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aber auch der Gesetzgeber haben dafür gesorgt, dass die vertragliche Ausgestaltung einer solchen Strombelieferung eine immense Komplexität aufweist. Hierbei spielt nicht nur eine Rolle, welche Form der Netzentgeltreduzierung bei der jeweiligen Anschlussart gewährt werden kann, sondern auch wie ein möglicher Modulwechsel des Kunden im laufenden Lieferverhältnis abgebildet werden kann. Unabhängig von der Netzentgeltthematik gibt es aber bei derartigen Stromlieferverträgen noch weitere preisliche Stellschrauben. So kann etwa die Konzessionsabgabe unter bestimmten Umständen gesenkt werden oder eine Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage auf null erfolgen. All dies ist anschließend noch in der Verbrauchsabrechnung zu berücksichtigen und darzustellen. Zu diesen Themen möchten wir Ihnen einen kompakten praxisnahen Überblick verschaffen, um sich in diesem Vertriebslabyrinth zurecht zu finden.  
      
  • 17.09.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
     - SAVE THE DATE -

    Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen

  • 14.10.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
     - SAVE THE DATE -

    Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen

  • 19.11.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
     - SAVE THE DATE -

    Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen

  • 17.12.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
     - SAVE THE DATE -

    Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen


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