EuGH-Urteil: KWKG ist keine Beihilfe
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine für die Energiewirtschaft richtungsweisende Entscheidung zur beihilferechtlichen Einordnung des KWKG getroffen (Urt. v. 09.07.2026, Az. C-242/24 P). Er weist das Rechtsmittel der EU-Kommission zurück und stellt damit endgültig klar, dass die Regelungen des KWKG zur Förderung und zur Begrenzung der KWKG-Umlage keine staatliche Beihilfe darstellen.
Nach diesem Schlussstrich unter den langjährigen Streit zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission über die beihilferechtliche Einordnung der umlagefinanzierten Förderung nach dem KWKG ist nun der deutsche Gesetzgeber am Zug. Die Branche erwartet, dass die bereits angekündigte KWKG-Novelle schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird, um die Förderung für KWK-Anlagen und Wärmenetze fortzusetzen.
Die Auswirkungen des Urteils für die energiewirtschaftliche Praxis, auch auf die Umlageprivilegierungen nach dem EnFG (z. B. für Wärmepumpen) oder die Ausschreibungen für Kapazitäten nach dem neuen StromVKG, beleuchten wir in einem weiteren BBH-Wärme-Update.
Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant: