Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 09.07.2026 vom Bundestag verabschiedet und wird zeitnah in Kraft treten. Damit werden die als "Heizungsgesetz" bezeichneten Regelungen, insbesondere die 65 %-EE-Vorgabe, durch einen neuen Katalog zulässiger Heizungsanlagen ersetzt. Bei künftigem Einbau einer Heizung, die mit Erdgas oder Heizöl befeuert wird, gilt die sog. "Biotreppe", mit der auch eine neue Aufteilung von CO2-Kosten, Gasnetzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe in Wohnraummietverhältnisses einhergeht.
Mit dem GModG werden auch Vorgaben aus der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt, darunter strengere Gebäudestandards und Effizienzanforderungen, darunter auch neue Berechnungsregelungen für den Primärenergiefaktor, die auch für Wärmenetzbetreiber und Wärmelieferanten erhebliche Bedeutung haben.
Parallel soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zum 21.07.26 überarbeitet und verabschiedet werden.
Grund genug, die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Wärmeversorgung näher zu beleuchten, um sich frühzeitig für die Neuerungen zu wappnen und Geschäftsmodelle darauf auszurichten.
Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant: