Veranstaltung
Energy-Sharing aus Sicht von Stromlieferanten – Überblick, Voraussetzungen und Potenziale
Termin
27.08.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Energy Sharing stellt ein weiteres Versorgungskonzept dar, bei dem ein EE-Anlagenbetreiber seinen überschüssigen Strom über das allgemeine Verteilernetz an einen Dritten (Sharing-Abnehmer) liefert. Besonderheit ist dabei, dass es weiterhin einen (Rest-)Stromlieferanten für die Entnahmestelle des Sharing-Abnehmers geben muss, da die Sharing-Mengen nicht für eine Vollversorgung ausreichen. Vor dem Hintergrund, dass de facto zwei Lieferanten an einer Entnahmestelle beliefern, war bislang offen, wie die Bilanzierung und auch die Abrechnung der dabei anfallenden Netzentgelte erfolgen soll. Nunmehr hat die BNetzA mit ihrer Mitteilung Nr. 73 vom 07.07.2026 (GPKE, Az. BK6-06-009) und den zeitgleich veröffentlichten FAQ zum "Dienstleistungsmodell" Lösungen präsentiert, die sich insbesondere auf Stromlieferanten auswirken.  

Die praktische Umsetzung des Dienstleistungsmodell – welches vermutlich die praktikabelste Variante des Energy Sharing darstellen wird – wirft dabei einige Fragen auf bzw. bedarf einer näheren Erläuterung. Dies betrifft zum einen die Funktionsweise des Dienstleistungsmodells sowie die damit verbundene vertragliche Ausgestaltung, die regelmäßig die Rolle der Direktvermarktung der Mengen des Anlagenbetreibers (Sharing-Lieferanten), die Dienstleistung rund um die Sharing-Mengen sowie die Reststrombelieferung betreffen. Dabei sind die gesetzlichen Besonderheiten des § 42c EnWG zu beachten, der beispielsweise geringere Anforderungen an die liefervertragliche Ausgestaltung stellt. Das Dienstleistungsmodell, so kompliziert es am Anfang klingen mag, weckt bereits das Interesse der ersten Wettbewerber, da hierin eine neue Art der Kundengewinnung gesehen wird. Und sollten zukünftig die Netzentgelte für eine solche Art der Belieferung gesenkt werden, könnte das Energy Sharing ein Erfolgsmodell werden.

Unabhängig davon stellen sich für Stromlieferanten jedoch generell Fragen, etwa ob einer Belieferung mit Sharing-Mengen im laufenden Vertragsverhältnis zugestimmt werden muss oder wie sich dieses Belieferungsmodell auf die Grundversorgung auswirkt.

Einen vollständigen Überblick über das Energy Sharing im Dienstleistungsmodell, dessen vertraglicher Ausgestaltung und den Auswirkungen auf Stromlieferanten möchten wir Ihnen in diesem Webinar geben.

Folgende Temrine bieten wir an:
27.08.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
29.09.2026, 10:00 - 12:00 Uhr