Während der Fokus des Rollouts intelligenter Messtechnik durch die strengen regulatorischen Vorgaben primär auf der Ausstattung von Messstellen der Sparte Strom liegt, fliegt die Anbindung von Gasmesseinrichtungen an das Smart-Meter-Gateway weitestgehend unter dem Radar.
Dieser Befund könnte sich jedoch zeitnah ändern. Denn seit dem 01.07.2026 besteht ein Anspruch auf vorzeitige Ausstattung der Zählpunkte der Sparte Gas mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten nach Bestellung. Zudem besteht nach § 40 MsbG die Verpflichtung, neue Messeinrichtungen (nME) für Gas an vorhandene Smart-Meter-Gateways (SMGW) anzubinden. Um auf Anfragen zur vorzeitigen Ausstattung reagieren und die Verpflichtungen aus dem MsbG bzgl. der Anbindung von nME für Gas an das SMGW zu erfüllen, müssen sich Messstellenbetreiber mit den rechtlichen Anforderungen, der technischen Umsetzung der Anbindung von nME an das SMGW, den Marktkommunikationsprozessen inkl. der Messwertübermittlung befassen. Insbesondere stellt sich bei der Anbindung der nME an das SMGW auch die Frage, wer, Messstellenbetreiber Strom oder Messstellenbetreiber Gas, welche Verpflichtungen hat. Darüber hinaus ist noch zu klären, welche Entgelte im Kontext der Anbindung von wem abgerechnet werden können.
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Anbindung von Gasmesseinrichtungen an das Smart-Meter-Gateway
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31.08.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
14.09.2026, 14:00 - 16:00 Uhr